16
Erstes
Kapitel:
Einführung
und
Problemaufriss
dann
häufig
auch
neue
haftungsrechtliche
Fragestellungen
im
Zusam-
menhang
mit
diesen
Dienstleistungen.
83
III.
Nutzergenerierte
Inhalte
und
„Web
2.0“
1.
Gemeinschaftsplattformen
Als
besonders
wachstumsstark
und
innovativ
haben
sich
in
jüngerer
Zeit
diejenigen
Angebote
im
World
Wide
Web
erwiesen,
die
eine
Viel-
zahl
von
aktiven
Nutzern
unter
dem
Dach
einer
so
genannten
„Com-
munity“
84
versammeln.
Auf
solchen
–
je
nach
Ausgestaltung
thematisch
mehr
oder
weniger
breit
angelegten
–
Gemeinschaftsplattformen
neh-
men
die
Nutzer
untereinander
Kontakt
auf,
vernetzen
sich
autonom
auf
verschiedene
Weise
untereinander
und
können
selbst
erstellte
oder
zu-
sammen
gestellte
Inhalte
sowohl
anderen
Nutzern
derselben
Plattform
als
auch
anderen
Nutzern
des
World
Wide
Web
präsentieren
(„user
generated
content“).
Die
inhaltliche
Bandbreite
solcher
Angebote
reicht
dabei
von
reinen
Kontaktnetzwerken
85
über
sog.
„Wikis“
86
,
Weblog-Dienstleister
87
und
Bewertungsportale
88
bis
hin
zu
Videoportalen
89
und
„virtuellen
Foto-
clubs“
90
.
Wegen
ihrer
gegenüber
den
traditionellen
Websites
mit
streng
83
Vgl.
die
erst
langsam
aufkeimende
Entwicklung
sog.
„virtueller
Welten“
(z.B.
„Second
Life“),
die
–
ebenso
wie
elektronische
Handelsplattformen
–
neben
Fragen
möglicher
vertraglicher
Interaktionen
der
Teilnehmer
untereinander
stets
auch
Haf-
tungsfragen
mit
sich
bringen;
überblicksartig
dazu
Klickermann,
MMR
2007,
766
(768).
84
Siehe
hierzu
Ebersbach/Glaser/Heigl,
Social
Web,
S.
15
ff.
sowie
S.
170
ff.
85
Im
Business-Bereich
ist
im
deutschsprachigen
Raum
XING.com
(vormals
OpenBC)
Marktführer,
international
dominiert
das
vergleichbare
Angebot
von
LinkedIn.
Speziell
an
Studenten
richtet
sich
Facebook.com,
das
in
Deutschland
mit
StudiVZ.net
einen
in
Design
und
Funktion
überraschend
ähnlichen
Nachahmer
gefunden
hat.
86
Das
bekannteste
und
umfangreichste
Wiki
ist
die
mehrsprachige
Online-
Enzyklopädie
Wikipedia,
[http://www.wikipedia.org],
siehe
auch
das
fachbezogene
Jurawiki,
[http://www.jurawiki.de];
zu
Wikis
allgemein
siehe
Ebersbach/Glaser/
Heigl,
Social
Web,
S.
35
ff.
87
Z.B.
Blog.de,
Blogger.com,
Wordpress.com.
88
Marktführer
im
deutschsprachigen
Raum
sind
Ciao.com
und
Dooyoo.de.
Be-
achte
insb.
die
wegen
möglicher
Persönlichkeitsrechts-
und
Datenschutzverletzungen
umstrittenen
Angebote
spickmich.de
(dazu
OLG
Köln,
NJW-RR
2008,
203
mit
instruktiver
Anm.
von
Heckmann,
jurisPR-ITR
1/2008,
Anm.
5;
kritisch
Pei-
fer/Kamp,
ZUM
2009,
185
ff.),
MeinProf.de
oder
Richterdatenbank.net
(siehe
insb.
zu
den
Letztgenannten
unter
Einbeziehung
datenschutzrechtlicher
Aspekte
Gre-
ve/Schärdel,
MMR
2008,
644
ff.,
allg.
zu
personenbezogenen
Bewertungsportalen
Ballhausen/Roggenkamp,
K&R
2008,
403
ff.).
89
Youtube.com,
MyVideo.de,
Clipfish.de.
90
Flickr.com,
fotocommunity.de.
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