6
Erstes
Kapitel:
Einführung
und
Problemaufriss
industriellen
hin
zur
Informationsgesellschaft
25
,
deren
vielversprechende
Initialzündung
ein
digitales,
globales
und
dezentral
organisiertes
Netz-
werk
wie
das
heutige
Internet
darstellt.
Dabei
befindet
sich
die
Entwicklung
auch
heute
immer
noch
in
den
Anfängen.
26
Die
Digitalisierung
27
der
ubiquitär
verfügbaren
28
Datenbe-
stände
und
die
stetig
zunehmende
Konvergenz
der
Medieninhalte
im
Internet
29
bringen
bereits
auf
dem
gegenwärtig
erreichten
Ent-
wicklungsstand
mit
ihren
offensichtlichen
Vorteilen
für
die
Nutzer
auch
besondere
Gefährdungspotentiale
im
Bereich
der
immateriellen
Güter
mit
sich.
30
In
diesem
Zusammenhang
sind
neben
der
digitalen
Erschlie-
ßung
durch
leistungsfähige
Suchmaschinen
31
insbesondere
die
Verlust-
freiheit
32
bei
Kopien
digitaler
Daten
33
sowie
die
niedrigen
Kosten
bei
deren
Verbreitung
zu
nennen.
Eine
noch
zu
schaffende
Informations-
rechtsordnung
wird
nicht
zuletzt
vor
diesem
Hintergrund
auch
die
gesamtgesellschaftlich
bedeutsame
Aufgabe
erfüllen
müssen,
proprie-
25
Der
Begriff
der
„Informationsgesellschaft“
findet
sich
bereits
in
Rechtsakten
der
EG,
vgl.
aus
jüngster
Zeit
die
Richtlinie
2001/29/EG
des
Europäischen
Parlaments
und
des
Rates
vom
22.05.2001
zur
Harmonisierung
bestimmter
Aspekte
des
Urhe-
berrechts
und
der
verwandten
Schutzrechte
in
der
Informationsgesellschaft;
außer-
dem
die
Richtlinie
2000/31/EG
des
Europäischen
Parlaments
und
des
Rates
vom
08.06.2000
über
bestimmte
rechtliche
Aspekte
der
Dienste
der
Informationsgesell-
schaft,
insbesondere
des
elektronischen
Geschäftsverkehrs,
im
Binnenmarkt
(„Richt-
linie
über
den
elektronischen
Geschäftsverkehr“).
26
Vgl.
die
erst
langsam
aufkeimende
Entwicklung
sog.
„virtueller
Welten“
(z.B.
„Second
Life“,
dazu
Berger/Dittenbach/Merkl,
Virtuelle
Welt,
S.
163
ff.),
die
–
ebenso
wie
elektronische
Handelsplattformen
–
neben
Fragen
möglicher
vertraglicher
Interaktionen
der
Teilnehmer
untereinander
(dazu
Stögmüller,
Second
Life,
S.
176
ff.)
stets
auch
Haftungsfragen
mit
sich
bringen;
überblicksartig
dazu
Klicker-
mann,
MMR
2007,
766
(768);
Habel,
MMR
2008,
71
(76).
27
Zu
Phänomenen
der
Digitalisierung
von
Bonin,
Kontrolle,
S.
48
f.;
eine
Bewer-
tung
im
Kontext
des
Urheberrechts
liefert
Völker
in
Ensthaler/Bosch/Völker,
Hand-
buch,
S.
171
ff.
28
Grundlegend
zum
„Recht
der
Ubiquität“
und
den
kollisionsrechtlichen
Frage-
stellungen
Brömmelmeyer,
Internetwettbewerbsrecht,
S.
108
ff.
29
Näheres
hierzu
bei
Eberle,
AfP
2008,
329
(329);
Rudloff
in
Gounalakis,
Rechtshandbuch,
S.
32
ff.
30
Besonderes
urheberrechtliches
Gefährdungspotential
bergen
die
sog.
Peer-to-
Peer-Filesharing-Netzwerke,
dazu
unten
S.
14.
31
Zur
Verantwortlichkeit
der
Suchmaschinenbetreiber
nach
dem
TMG
ausführ-
lich
Sieber/Liesching,
MMR
2007/8,
Beil.,
4
ff.;
vgl.
bereits
zur
alten
Rechtslage
Koch,
Alexander,
K&R
2002,
120
ff.;
Koch,
Frank,
CR
2004,
213
ff.;
einen
Ver-
gleich
mit
der
Rechtslage
in
den
USA
bietet
Ruess,
GRUR
2007,
198
(199
ff.).
Zu
einschlägigen
materiell-strafrechtlichen
Vorschriften
vgl.
Busse-Muskala,
Strafrechtli-
che
Verantwortlichkeit,
S.
42
ff.
32
So
auch
Dustmann,
Provider,
S.
25
f.;
Loewenheim,
Schadensberechnung,
S.
139.
33
Zu
„Perpetuierung
und
Multiplizierung“
der
digital
kopierten
Daten
siehe
Dustmann,
Provider,
S.
26
f.
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