2
Erstes
Kapitel:
Einführung
und
Problemaufriss
Andererseits
entspricht
der
präventive
Charakter
der
Unterlassungs-
ansprüche
in
besonderem
Maße
den
spezifischen
Rechtsschutzanforde-
rungen
bei
den
im
unkörperlichen
Rechtsverkehr
des
Internet
typi-
scherweise
betroffenen
Rechtsgütern,
namentlich
also
den
imma-
teriellen
Schutzpositionen
des
gewerblichen
Rechtsschutzes,
des
Urheberrechts
6
und
der
Persönlichkeitsrechte
7
.
Schon
der
gewerbliche
Rechtsschutz
räumt
dem
Unterlassungsan-
spruch
eine
im
Vergleich
mit
dem
allgemeinen
Privatrecht
deutlich
überproportionale
Bedeutung
ein.
8
Dieser
Befund
wird
durch
die
Be-
trachtung
der
Rechtswirklichkeit
im
Internet
noch
verstärkt.
Die
Ubi-
quität
der
durch
die
Dienste
des
Internet
verbreiteten
Inhalte
führt
ne-
ben
den
damit
verbundenen
Vorteilen
zu
besonderen
Gefährdungslagen
und
Verletzungspotentialen
sowohl
hinsichtlich
des
Umfangs
als
auch
der
Intensität
der
möglichen
Schäden.
Unterlassungsansprüche
sind
geeignet,
bereits
eingetretene
Schadensfolgen
zu
minimieren
oder
sogar
vorbeugend
die
Entstehung
eines
Schadens
zu
verhindern.
Im
Bereich
des
Medienrechts
kommt
dem
Abwehranspruch
in
der
Form
des
Besei-
tigungsanspruchs
zudem
auch
eine
Rehabilitierungsfunktion
zu.
9
Die
vorliegende
Untersuchung
soll
einen
Beitrag
zur
Lösung
des
im
Wesen
der
so
genannten
Providerhaftung
angelegten
Konflikts
um
die
zivilrechtliche
10
Verantwortlichkeit
für
fremdes
Handeln
im
Internet
11
liefern.
Eine
solche
Verantwortlichkeit
kennen
wir
außerhalb
der
auf
Datennetze
bezogenen
Gesetzgebung
bereits
von
der
so
genannten
Stö-
chen
Konstellationen
Bahr,
Missbrauch,
S.
186
ff.;
HKB/Köhler,
§
8
Rn.
4.12
f.;
siehe
andererseits
Beater,
Unlauterer
Wettbewerb,
§
30,
Rn.
160;
zum
Problem
siehe
bereits
BGH,
GRUR
2001,
260
–
Vielfachabmahner.
6
Zum
grundlegenden
Problem
des
„angemessenen
Rechts-
und
Interessenaus-
gleichs“
im
Urheberrecht
des
digitalen
Zeitalters
Dreier,
Konvergenz,
S.
73
ff.,
vgl.
auch
die
umfangreiche
ökonomische
Analyse
bei
Walterscheid,
Exklusives
Eigentum,
S.
97
ff.,
insb.
S.
116
ff.
zur
rechtspolitisch
heftig
umstrittenen
Privatkopieschranke
(ausf.
zu
dieser
auch
Hucko,
Zweiter
Korb,
S.
5
ff.).
7
Auch
hier
entstehen
durch
technologischen
Fortschritt
neue
Verletzungspotentia-
le,
vgl.
den
Sachverhalt
bei
OLG
Köln,
MMR
2002,
548
–
Steffi-Graf-Fotos.
Zu
materiell-rechtlichen
Implikationen
des
Persönlichkeitsrechtsschutzes
im
Internet
siehe
von
Hinden,
Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
S.
18
ff.
(mit
rechtvergleichen-
der
Betrachtung
S.
21
ff.).
8
Fritzsche,
Unterlassungsanspruch,
S.
23
f.;
Teplitzky,
Ansprüche
und
Verfahren,
Kap.
2
Rn.
14;
UWG-Großkomm/Köhler,
Vor
§
13
UWG,
B,
Rn.
22.
9
Prinz/Peters,
Medienrecht,
Rn.
303;
zum
Widerrufsanspruch
im
Internet
siehe
Rauschhofer,
JurPC
Web-Dok.
120/2001,
Abs.
4
ff.
10
Siehe
zur
öffentlich-rechtlichen
Haftung
des
Störers
im
Internet
Volkmann,
Stö-
rer,
S.
193
ff.
sowie
Spindler/ders.,
K&R
2002,
398
ff.;
speziell
zur
paradigmatischen
Sperrungsverfügung
der
Bezirksregierung
Düsseldorf
vom
08.02.2002
ausführlich
Billmeier,
Sperrungsverfügung,
S.
29
ff.;
Stadler,
MMR
2002,
343
ff.;
Engel,
MMR
2003/4,
Beil.,
1
ff.
11
Hierzu
bereits
grundlegend
Sieber,
MMR
1999/2,
Beil.,
1
(2
f.).
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