200
Siebtes
Kapitel:
Haftung
der
Online-Diskussionsplattformen
bei
einer
regelmäßigen
Prüfung
bestehender
Beiträge.
Ein
für
alle
neuen
Beiträge
geltendes
Erfordernis
der
Einzelfreischaltung
kann
deshalb
sogar
mit
besserer
Berechtigung
zur
Bejahung
eines
Zueigenmachens
der
Beiträge
herangezogen
werden.
E.
Störerhaftung
des
Plattformbetreibers
I.
Besonderheiten
der
Kenntniszurechnung
Gerade
in
Foren
mit
vielen
Administratoren
spielt
die
Frage
der
Zu-
rechnung
von
Kenntnis
eine
große
Rolle.
Die
Frage
der
Kenntniszu-
rechnung
ist
dabei
je
nach
konkreter
Ausgestaltung
der
Administrato-
renposition
zu
beantworten.
In
Ermangelung
ausdrücklicher
entgegen-
stehender
Hinweise
bestehen
keine
Bedenken
gegen
eine
Zurechnung
der
Kenntnisse
der
Moderatoren
und
Administratoren
zum
Betreiber
der
Diskussionsplattform.
Wenn
und
soweit
der
Betreiber
versäumt,
eine
angemessene
Infra-
struktur
zur
Entgegennahme
von
Beschwerden
oder
Meldungen
von
Rechtsverletzungen
zu
schaffen,
ist
an
die
ständige
Rechtsprechung
des
Bundesgerichtshofs
zur
Kenntniszurechnung
wegen
Organisations-
mängeln
1028
zu
denken.
1.
Grundsätzliches
II.
Absolute
Überwachungs-
und
Prüfungspflichten
Wie
bei
den
Online-Auktionsplattformen
bestehen
auch
bei
Diskussi-
onsplattformen
grundsätzlich
keine
anlassunabhängigen,
„proaktiven“
Überwachungspflichten
des
Betreibers.
1029
Diese
Freistellung
ist
bei
den
Diskussionsplattformen
sogar
umso
mehr
geboten,
weil
deren
Betreiber
in
aller
Regel
keine
direkten
1030
finanziellen
Vorteile
aus
den
einzelnen
zur
Rechtsverletzung
führenden
Benutzungshandlungen
ziehen,
die
Betreiber
der
Auktionsplattformen
aber
über
die
Angebotsgebühren
1028
Siehe
hierzu
oben
S.
121.
1029
Ebenso
OLG
Hamburg,
MMR
2006,
744
(746)
–
heise.de;
OLG
Düsseldorf,
MMR
2006,
618
(619),
zustimmend
Eichelberger,
MMR
2006,
621.
1030
Als
indirekte
Vorteile
kommen
z.B.
Einnahmen
aus
Werbeeinblendungen
in
Frage.
Es
spricht
allerdings
viel
dafür,
unter
Verweis
auf
einen
andernfalls
drohenden
Wertungswiderspruch
zur
Presse
(vgl.
dazu
BGH,
NJW
1986,
2503
[2505])
finan-
zielle
Vorteile
des
Betreibers
durch
geschaltete
Werbung
unberücksichtigt
zu
lassen,
siehe
dazu
KG
Berlin,
MMR
2004,
673
(674);
vgl.
zur
Frage
des
Zueigenmachens
Spindler,
MMR
2002,
549
(550);
a.A.
OLG
Köln,
MMR
2002,
548
(549)
–
Steffi-
Graf-Fotos.
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