170
Sechstes
Kapitel:
Haftung
der
Online-Auktionsplattformen
Wahrnehmung
überproportional
niederschlagender
Fall
des
Handels
mit
verbotenen
Gegenständen.
Die
–
nach
der
ausdrücklichen
gesetzli-
chen
Erweiterung
des
Schriftenbegriffs
898
durch
§
11
III
StGB
–
ein-
schlägigen
Vorschriften
des
Strafgesetzbuchs
waren
materiell-recht-
licher
Gegenstand
des
so
genannten
CompuServe-Falls.
899
Dem
Ge-
schäftsführer
der
deutschen
Tochter
des
US-amerikanischen
Providers
CompuServe
wurde
dabei
die
strafbare
Verbreitung
pornographischen
Materials
vorgeworfen.
Nach
der
–
allgemein
heftig
kritisierten
900
–
erstinstanzlichen
Verurteilung
durch
das
Amtsgericht
München
901
sprach
das
Landgericht
München
902
den
Angeklagten
in
der
Berufungs-
instanz
unter
Verweis
auf
dessen
gesetzliche
Haftungsprivilegierung
frei.
903
c)
„Produktpiraterie“
und
„Raubkopien“
Das
Kennzeichenrecht
hält
mit
§
143
MarkenG
eine
eigene
Strafnorm
vor.
Die
Strafbarkeit
von
Urheberrechtsverletzungen
ergibt
sich
aus
den
§§
106
ff.
UrhG.
Beide
Straftatbestände
führen
vor
allem
bei
organisier-
tem
und
gewerbsmäßigem
Vorgehen
der
so
genannten
„Produktpira-
ten“
904
/„Raubkopierer“
905
zu
entsprechenden
Anklageerhebungen.
d)
Äußerungsdelikte
Im
Zusammenhang
mit
der
Veröffentlichung
von
Texten
im
Internet
(hier:
die
Beschreibungen
des
eingestellten
Auktionsgutes
sowie
die
innerhalb
der
Artikelbeschreibung
veröffentlichten
Antworten
des
Einstellers
auf
Bieteranfragen
zum
Auktionsgut,
darüber
hinaus
aber
vor
allem
die
sog.
Nutzerbewertungen
906
)
steht
immer
auch
eine
mögli-
898
Zum
Erfordernis
der
Körperlichkeit
der
Schrift
bzw.
der
ihr
gleichgestellten
Ton-
und
Bildträger
Bär
in
Leible/Sosnitza,
Versteigerungen,
Rn.
1432.
899
Ausführlich
dazu
Petersen,
Medienrecht,
§
18
Rn.
2-8.
900
Besonders
deutlich
(der
als
Strafverteidiger
an
diesem
Verfahren
mitwirkende)
Sieber,
MMR
1998,
438
ff.
901
AG
München,
NJW
1998,
2836
=
MMR
1998,
429
=
CR
1998,
500
–
Com-
puServe;
gegen
das
Urteil
legten
sowohl
Verteidigung
als
auch
Staatsanwaltschaft
(erfolgreich)
Berufung
ein.
902
LG
München,
MMR
2000,
171
=
CR
2000,
117.
903
Zum
Problem
strafrechtlicher
Verantwortlichkeit
von
Access-Providern
siehe
ausführlich
Kessler,
Strafrechtliche
Verantwortlichkeit,
S.
61
ff.
904
Zum
Begriff
„Produktpiraterie“
siehe
Amschewitz,
Durchsetzungsrichtlinie,
S.
7
ff.
905
Zu
Recht
kritisch
zum
Begriff
der
„Raubkopie“
Leipold,
NJW-Spezial
2006,
327.
906
Zu
zivilrechtlichen
Konsequenzen
dieser
–
im
System
vertrauensbildender
Maßnahmen
nicht
unwichtigen
–
Bewertungen
vgl.
unten
S.
165.
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