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Erstes
Kapitel:
Einführung
und
Problemaufriss
II.
Infrastrukturdienstleister
im
Internet
1.
Überblick
Die
vielschichtige
und
hochgradig
arbeitsteilige
Infrastruktur
des
Inter-
net
ist
von
konstituierender
Bedeutung
für
dieses
neue
Medium
als
solches.
Das
„Medium
Internet“
existiert
nur
über
seine
Infrastruktur,
das
Internet
ist
die
Gesamtheit
aller
infrastrukturellen
Elemente
in
de-
ren
logischer
37
–
also
nicht
zwingend
physikalischer
–
Verknüpfung.
Damit
kann
eine
Beurteilung
der
Haftungsverfassung
des
Internet
nicht
ohne
eine
einführende
Darstellung
der
wichtigsten
technischen
Grund-
lagen
und
die
Benennung
einiger
Begriffskonventionen
erfolgen.
2.
Dienste
des
Internet
Das
Internet
ist
die
begriffliche
Zusammenschau
einer
Reihe
von
Diens-
ten,
die
–
bildlich
gesprochen
–
unter
dem
gemeinsamen
Dach
„Inter-
net“
stehen.
38
Dabei
schiebt
sich
das
World
Wide
Web
39
(WWW)
auf-
grund
seiner
dominierenden
wirtschaftlichen
Bedeutung
immer
stärker
in
den
Vordergrund
der
öffentlichen
Wahrnehmung
des
Internet.
Häu-
fig
wird
das
Internet
bereits
begrifflich
auf
das
WWW
reduziert.
3.
Provider
a)
Allgemeines
Provider
sind
die
Diensteanbieter
40
und
–
in
einem
umfassenden
Sinne
–
die
Infrastrukturdienstleister
des
Internet.
Im
engeren
Sinne
versteht
man
unter
Providern
allerdings
einen
Teilbereich
dieser
Dienstleister,
nämlich
die
Betreiber
so
genannter
Server
(Webserver,
Mailserver,
Newsserver,
IRC-Server,
aber
auch
Server,
die
den
Nutzern
die
Einwahl
ins
Internet
ermöglichen).
Die
verschiedenen
Gruppen
der
Provider
unterscheiden
sich
sowohl
hinsichtlich
der
Bedeutung
ihrer
jeweiligen
Dienstleistung
für
die
Infra-
struktur
des
Internet
als
auch
hinsichtlich
der
haftungsrechtlichen
Rele-
vanz
ihrer
Tätigkeit.
Die
im
juristischen
Schrifttum
verwendete
No-
37
Koenig/Loetz/Neumann,
Telekommunikationsrecht,
S.
34.
38
Zusammenstellung
der
verschiedenen
Dienste
bei
Manz,
Haftung
für
Urheber-
rechtsverletzungen,
S.
9
ff.
39
Darstellung
der
Entstehung
und
der
Funktionsweise
dieses
Dienstes
bei
Ott,
Linking
und
Framing,
S.
41
ff.
40
Vgl.
das
englische
Verb
to
provide
=
anbieten,
beliefern,
bereitstellen.
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