18
Erstes
Kapitel:
Einführung
und
Problemaufriss
BTX-System
der
damaligen
Deutschen
Bundespost
–
im
Internet
(auch
im
World
Wide
Web)
seit
jeher
bestand,
so
werden
durch
die
genann-
ten
Plattformen
sowohl
technische
als
auch
finanzielle
Hürden
weiter
gesenkt.
Erst
die
Gemeinschaftsplattformen
erlauben
der
breiten
Masse
der
Nutzer,
nicht
mehr
nur
passiv
mediale
Inhalte
zu
konsumieren,
sondern
aktiv
solche
Inhalte
in
Zusammenarbeit
mit
anderen
Nutzern
zu
erstellen
und
zu
veröffentlichen.
Die
haftungsrechtliche
Brisanz
dieser
technologischen
Evolution
liegt
in
dem
bei
den
privaten
Nutzern
gegenüber
professionellen
Informati-
onsanbietern
deutlich
geringer
ausgeprägten
Bewusstsein
um
die
zu
berücksichtigenden
Regelungen
(etwa
des
Urheberrechts
97
,
aber
auch
des
Schutzes
von
Persönlichkeitsrechten
98
).
Hinzu
kommt
die
in
den
meisten
Fällen
pseudonyme
(de
facto
99
also
oft
anonyme)
Umgebung,
in
der
die
Hemmschwelle
zu
Rechtsverletzungen
deutlich
sinkt,
weil
das
Gefühl
eigener
Verantwortlichkeit
schwindet.
100
1.
Begriffsklärung
IV.
Online-Auktionsplattformen
Unter
Online-Auktionsplattformen
sollen
hier
Angebote
im
World
Wide
Web
verstanden
werden,
die
einen
offenen
Marktplatz
etablieren,
den
außenstehende
Verkäufer
und
Käufer
nach
festgelegten
Regeln
benutzen
können.
101
Die
Plattform
dient
dabei
dem
formalisier-
ten
Wettbewerb
mehrerer
Nachfrager
um
eine
zahlenmäßig
beschränk-
97
Ausführlich
dazu
Christiansen,
Folgen
des
Web
2.0-Trends,
S.
42
ff.;
zu
„ideo-
logischen“
Motivationen
für
Urheberrechtsverletzungen
insbesondere
im
Bereich
der
Populärmusik
siehe
Dustmann,
Provider,
S.
28
f.
98
Ausführlich
zum
Spannungsbogen
von
Meinungsfreiheit,
Anonymität
und
Ver-
antwortlichkeit
Solove,
Reputation,
S.
125
ff.
(insb.
S.
149
ff.
zu
rechtlichen
Verant-
wortlichkeitszuweisungen
in
den
USA
de
lege
lata
et
de
lege
ferenda).
99
Der
Plattformbetreiber
ist
auf
den
Internet
Access
Provider
des
pseudonymen
Nutzers
angewiesen,
um
die
verwendete
IP-Adresse
einer
Person
zuordnen
zu
kön-
nen.
Zur
Frage
möglicher
Auskunftsansprüche
vgl.
unten
S.
143
ff.
100
So
z.B.
Cremer,
Bericht,
sub
4.
d)
für
Online-Auktionsplattformen;
siehe
auch
die
instruktive
Darstellung
bei
Mayer-Uellner,
Schweigen,
S.
92
ff.
zu
Online-
Diskussionsplattformen.
101
Vgl.
§
1
Nr.
1
S.
1
der
eBay-AGB,
abrufbar
unter
[http://pages.ebay.de/help/
policies/user-agreement.html]
(zuletzt
abgerufen
am
23.05.2009):
„Die
eBay-Website
ist
ein
Marktplatz,
auf
dem
von
den
natürlichen
und
juristischen
Personen
und
Per-
sonengesellschaften,
die
ein
Mitgliedskonto
angemeldet
haben
(nachfolgend:
‚Mit-
glied’),
Waren
und
Leistungen
aller
Art
(nachfolgend
‚Artikel’)
angeboten,
vertrieben
und
erworben
werden
können,
sofern
deren
Angebot,
Vertrieb
oder
Erwerb
nicht
gegen
gesetzliche
Vorschriften,
diese
AGB
oder
die
eBay-Grundsätze
verstößt.“.
Dieses Dokument wurde für eine bessere Suchmaschinensichtbarkeit
optimiert mit der Technologie von
JusMeum