B.
Untersuchungsgegenstände
11
d)
Host-Provider
Als
Host-Provider
53
werden
alle
Diensteanbieter
bezeichnet,
die
auf
eige-
nen
Rechnern
(Servern)
fremde
Inhalte
zum
Abruf
über
das
Internet
bereithalten.
Die
Erscheinungsformen
des
Host-Providers
in
der
Rechts-
wirklichkeit
sind
mannigfach:
vom
Webhoster,
der
Speicherplatz
für
vom
Nutzer
frei
zu
gestaltende
Webseiten
zur
Verfügung
stellt,
über
Anbieter
„virtuellen
Festplattenspeicherplatzes“
bis
zum
Betreiber
eines
Gäste-
buchs
im
Internet
54
lassen
sich
wirtschaftlich
wie
sozial
heterogene
Er-
scheinungsformen
ausmachen.
Auch
wenn
grundsätzlich
jeder
Nutzer
den
eigenen
Rechner
auch
als
Server
fungieren
lassen
kann,
55
werden
Inhalte
im
Internet,
insbesondere
aber
solche
im
World
Wide
Web,
in
aller
Regel
auf
Servern
kommerzieller
Anbieter
zum
Abruf
bereitgehalten.
Diese
sind
dauerhaft
und
entsprechend
breitbandig
–
das
heißt
mit
hoher
Übertragungsgeschwindigkeit
und
mit
der
Möglichkeit,
viele
gleichzeitige
Informationsabfragen
zu
bedienen
–
mit
dem
Internet
verbunden.
e)
Access-Provider
Access-Provider
56
stellen
die
Zugänge
der
Nutzer
zum
Internet
zur
Ver-
fügung,
verbinden
also
die
Endgeräte
der
Nutzer
mit
dem
globalen
Netzwerk
Internet.
57
Dazu
wird
jedem
Nutzercomputer
58
eine
netzweit
eindeutige
Kennung,
die
so
genannte
IP-Adresse
(mit
einer
Länge
von
vier
Bytes
59
,
z.B.
80.67.17.175)
zugewiesen,
unter
der
er
für
die
Zeit
der
Verbindung
mit
den
anderen
Rechnern
Daten
austauschen
kann
60
und
53
Vgl.
host
(engl.)
=
Gastgeber.
54
Falsch
wäre
es,
bei
solchen
virtuellen
Gästebüchern
zu
Lasten
des
Nutzers
von
„zu
Eigen
gemachten
Informationen“
auszugehen,
wie
es
offenbar
das
LG
Trier,
MMR
2002,
694
=
JurPC
Web-Dok.
206/2002,
getan
hat,
ausführlich
(und
kritisch)
zum
„Zueigenmachen“
von
Inhalten
unten
S.
105,
insb.
S.
111.
55
Spezielle
Dienstleister
wie
DynDNS
erlauben
sogar,
die
in
aller
Regel
fluktuie-
rende
IP
des
eigenen
Einwahl-Rechners
bei
jeder
Änderung
entsprechend
neu
mit
einer
bestimmten
Adresse
zu
verbinden,
so
dass
jedenfalls
für
die
Zeit
der
Verbin-
dung
des
eigenen
Rechners
mit
dem
Internet
die
Erreichbarkeit
über
die
unveränder-
liche
Adresse
gewährleistet
ist,
vgl.
die
Darstellung
bei
[http://www.dyndns.com/
support/kb/how_ddns_works.html],
zuletzt
abgerufen
am
23.05.2009.
56
Vgl.
access
(engl.)
=
Zugang.
57
Ausführliche
Beschreibung
der
Access-Provider
bei
Degen,
Freiwillige
Selbstkon-
trolle,
S.
48
ff.,
vgl.
auch
S.
65
f.
zur
Abgrenzung
zu
den
anderen
Providertypen.
58
Genauer:
Jedem
Anschluss.
Mehrere
Endgeräte
können
sich
mittels
eines
sog.
Routers
einen
Anschluss
teilen,
kommunizieren
dann
aber
mit
den
Rechnern
des
Internet
unter
derselben
IP.
59
Jedes
(im
Binärsystem
achtstellige)
Byte
kann
einen
Wert
von
0
bis
255,
insge-
samt
also
256
(=
2
hoch
8)
verschiedene
Werte,
annehmen.
60
Ausführliche
Darstellung
der
technischen
Abläufe
bei
Mantz,
Rechtsfragen,
S.
24
ff.
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