B.
Untersuchungsgegenstände
21
weil
die
arbeitsteilige
Struktur
der
Marktplätze
die
meisten
der
kriti-
schen
Fragen
berührt,
die
das
Haftungsrecht
im
Zusammenhang
mit
dem
Internet
kennt.
Zu
nennen
sind
hier
insbesondere
die
Anwendbar-
keit
des
Telemediengesetzes/Teledienstegesetzes
auf
Unterlassungs-
ansprüche
115
,
die
Abgrenzung
zwischen
eigenen
und
fremden
Informati-
onen
sowie
die
Lösung
des
Konflikts
zwischen
der
Befreiung
der
Diensteanbieter
von
proaktiven
Überwachungspflichten
(§
7
II
1
TMG
bzw.
§
8
II
1
TDG)
einerseits
und
der
Auferlegung
von
Prüfungspflich-
ten
im
Rahmen
der
Lehre
von
der
Störerhaftung
andererseits.
1.
Begriffsklärung
V.
Online-Diskussionsforen
Unter
Online-Diskussionsforen
sollen
im
Rahmen
dieser
Untersuchung
lediglich
die
entsprechenden
Angebote
im
World
Wide
Web
verstanden
werden.
Gegenstand
der
Darstellung
sollen
also
weder
Newsgroups
116
noch
Diskussions-Mailinglisten
sein,
mögen
diese
auch
vielfach
über
spezielle
technische
(sog.
„Web-Frontend“-)Lösungen
über
das
WWW
erreichbar
sein.
117
Der
Betreiber
eröffnet
das
jeweilige
Diskussionsforum
zumeist
als
ei-
ne
Möglichkeit
zur
Meinungsäußerung
für
die
Öffentlichkeit,
so
dass
die
Teilnahme
jedem
Internetnutzer
nach
einer
kurzen
Online-
Registrierung
freisteht.
In
der
Regel
erfordert
die
Anmeldung
nicht
die
Angabe
valider
persönlicher
Daten
wie
Name,
Wohnort
oder
ähnlicher
Identifikationsmerkmale.
Im
Zusammenhang
mit
dauerhaft
und
wie-
derholt
störenden
Diskussionsteilnehmern
118
ist
mittlerweile
die
Exis-
tenz
eines
„virtuellen
Hausrechts“
anerkannt.
119
115
Dazu
unten
S.
132.
116
Mit
zunehmender
Verbreitung
web-basierter
Diskussionsforen
haben
die
Newsgroups
zudem
deutlich
an
Bedeutung
verloren.
Zu
Kontrollmöglichkeiten
zur
Verhinderung
rechtswidriger
Inhalte
in
Newsgroups
vgl.
den
Beitrag
von
Sieber,
CR
1997,
581
ff.
und
653
ff.
(zum
TDG
a.F.).
Zur
Haftung
des
Betreibers
eines
Newsservers
siehe
einerseits
LG
München,
MMR
2007,
453
=
JurPC
Web-Dok.
69/
2007,
andererseits
LG
Düsseldorf,
MMR
2007,
534.
117
Vgl.
[http://groups.google.com]
als
Web-Newsreader
und
[http://www.domeus.
de/]
als
Service-Provider
für
Einrichtung
und
Betrieb
von
Mailinglisten.
118
Zur
„sozialen
Kontrolle“
u.
insb.
zur
Bedeutung
der
Pseudonymität
für
die
Ent-
stehung
anti-sozialer
Verhaltensweisen
in
Online-Diskussionsforen
siehe
Mayer-
Uellner,
Schweigen,
S.
96
ff.
119
So
etwa
LG
München
I,
CR
2007,
264
=
K&R
2007,
283
=
JurPC
Web-
Dok.
100/2007;
zu
Herleitung
und
Grenzen
eines
solchen
„virtuellen
Hausrechts“
Kohl,
Kommunikationsforen,
S.
205
ff.;
Maume,
MMR
2007,
620
(insb.
625);
für
sog.
Chat-Rooms
siehe
bereits
OLG
Köln,
MMR
2001,
52;
LG
Bonn,
MMR
2000,
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