D.
Gang
der
Darstellung
25
Möglichkeiten
132
der
–
insbesondere
automatisierten
–
Inhaltsprüfung
(und
damit
auch
der
Auferlegung
von
Überwachungs-
und
Prüfpflich-
ten).
Im
Anschluss
an
diese
grundlegenden
Darstellungen
wird
der
norma-
tive
Rahmen
vorgestellt,
den
der
Gesetzgeber
zur
Beurteilung
der
Haf-
tung
im
Internet
gesteckt
hat.
Dabei
soll
der
ausdrückliche
Schwer-
punkt
auf
der
Systematik
des
geltenden
Rechts
und
dessen
Wurzeln
im
europäischen
Sekundärrecht
und
in
der
Multimedia-Gesetzgebung
der
Vereinigten
Staaten
von
Amerika
133
liegen.
Demgegenüber
soll
die
Dar-
stellung
gesetzgeberisch
überholter
Haftungsregime
134
auf
den
für
das
Verständnis
der
gegenwärtigen
Rechtslage
notwendigen
Umfang
be-
grenzt
bleiben.
Die
kollisionsrechtliche
Dimension
der
Haftung
im
Zusammenhang
mit
grenzüberschreitenden
Medien
wie
dem
Internet
ist
ein
Problemfeld,
dessen
Weite
und
Tiefe
den
materiell-rechtlichen
Fo-
kus
deutlich
verschieben
und
den
Umfang
der
vorliegenden
Untersu-
chung
sprengen
würden.
135
Über
die
Erwähnung
einiger
Grundlagen
hinaus
sollen
diese
Fragen
deshalb
hier
nicht
vertieft
erörtert
werden.
Auch
bei
der
Darstellung
der
besonderen
Haftungsvorschriften
für
den
Rechtsverkehr
im
Internet
ergeben
sich
schließlich
wiederum
be-
sondere
Probleme
bei
der
Anwendung
der
Lehre
von
der
Störerhaftung,
insbesondere
im
Zusammenhang
mit
der
Formulierung
und
der
Reich-
weite
erwirkter
Unterlassungsgebote.
Hier
sind
die
systemimmanente
Zukunftsgerichtetheit
des
Unterlassungsanspruchs
einerseits
und
die
gesetzliche
Befreiung
der
Diensteanbieter
von
allgemeinen
Überwa-
chungspflichten
(§
7
II
1
TMG)
andererseits
miteinander
in
dogmati-
schen
Einklang
zu
bringen.
Eine
abschließende
Zusammenführung
der
gewonnenen
Erkenntnisse
soll
in
der
konkreten
Anwendung
auf
die
Haftung
der
Betreiber
von
132
Vgl.
hierzu
die
Darstellung
anderer
Informationsmittler
(Presse,
Buchhändler,
Bibliothekare,
Rundfunk
und
Post)
im
Kontext
der
auf
diese
angewandten
Haf-
tungsmaßstäbe
bei
Lohse,
Verantwortung,
S.
46
ff.
133
Ausdrücklich
benannt
von
der
Gesetzesbegründung
zum
EGG,
BT-Drs.
14/
6098,
S.
22
unten.
134
Umfangreiche
Darstellungen
der
Haftungsrechtslage
vor
Umsetzung
der
E-
Commerce-Richtlinie
finden
sich
bei
Freytag,
Haftung,
S.
17
ff.;
Sieber,
Verantwort-
lichkeit,
Teil
3,
S.
105
ff.;
Pankoke,
Providerhaftung,
S.
25
ff.;
Müller-Terpitz,
Ver-
antwortung
und
Haftung,
S.
167
ff.;
Hoeren/Pichler,
Zivilrechtliche
Haftung,
S.
381
ff.;
vgl.
aus
der
Zeit
vor
IuKDG
und
MDStV
umfassend
Spindler,
ZUM
1996,
533
ff.;
Pichler,
MMR
1998,
79
ff.;
rückblickend
Freytag,
ZUM
1999,
185
(185
f.)
m.w.N.
135
Siehe
hierzu
erschöpfend
Pichler,
Internationale
Zuständigkeit,
S.
205
ff.
(Grundlagen)
sowie
S.
313
ff.
(leges
latae),
siehe
bereits
ders.
in
Hoeren/Sieber,
Handbuch,
Teil
25,
S.
1
ff.;
ausf.
auch
Roth,
Internationale
Zuständigkeit,
S.
57
ff.;
Hartmann
in
Wandtke,
Medienrecht,
Teil
5,
Kap.
1,
Rn.
78
ff.;
vgl.
auch
die
kürzere
Darstellung
bei
Gounalakis/Rhode,
Persönlichkeitsschutz,
Rn.
8
ff.
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