24
Erstes
Kapitel:
Einführung
und
Problemaufriss
Dabei
sind
sowohl
die
allgemeinen,
längst
nicht
mehr
unumstritte-
nen
131
Lehren
der
Zurechnung
im
weiteren
Sinne
(allen
voran
die
so
genannte
„Störerhaftung“)
als
auch
die
im
europäischen
Recht
wur-
zelnden
Haftungsprivilegierungsvorschriften
des
deutschen
Tele-
mediengesetzes
zu
berücksichtigen.
D.
Gang
der
Darstellung
Die
vorliegende
Untersuchung
soll
einige
der
juristischen
Fragen
be-
antworten
helfen,
die
bei
der
haftungsrechtlichen
Beurteilung
der
dar-
gestellten
Infrastrukturdienstleistungen
aufgeworfen
werden.
Die
Dar-
stellung
soll
dabei
die
relevanten
Probleme
von
den
allgemeinen
Grund-
lagen
hin
zu
den
spezifischen
Rechtsfragen
des
Internet
und
der
Gemeinschaftsplattformen
beleuchten.
Schließlich
sollen
die
gewonne-
nen
Erkenntnisse
anhand
der
Haftung
bei
Online-Auktionsplattformen
und
Online-Diskussionsforen
einer
kritischen
Prüfung
und
Anwendung
unterzogen
werden.
Dazu
bedarf
es
zunächst
einer
überblicksartigen
Darstellung
des
Un-
terlassungsanspruchs,
seiner
dogmatischen
Begründung
und
der
wich-
tigsten
Probleme
im
Zusammenhang
mit
der
prozessualen
Geltendma-
chung.
Gesondert
wird
dabei
bereits
im
Anschluss
ausführlich
auf
die
Lehre
von
der
Störerhaftung
einzugehen
sein.
Sowohl
die
Dogmatik
des
Unterlassungsanspruchs
als
auch
die
Störerhaftung
werfen
einige
sehr
grundsätzliche
Fragen
auf,
die
im
Rahmen
dieser
Untersuchung
nicht
alle
umfassend
zu
erörtern
sein
werden.
Die
für
den
Bearbeitungsge-
genstand
relevanten
Streitfragen
sollen
aber
dargestellt
werden.
Insbesondere
soll
ein
Beitrag
zur
Klärung
der
wichtigen
Grundfrage
nach
der
rechtsdogmatischen
Natur
der
„Prüfungspflichten“
im
Rah-
men
der
Störerhaftung
geleistet
werden.
Überdies
sind
fassbare
Krite-
rien
zu
entwickeln,
anhand
derer
eine
Bestimmung
von
Art
und
Um-
fang
von
Prüfungspflichten
vorzunehmen
ist.
Dabei
erweist
sich
die
Darstellung
vor
dem
Hintergrund
der
Haftung
im
Internet
in
mehrfa-
cher
Hinsicht
als
besonders
geeignet.
Zum
einen
stellen
die
Kommuni-
kationsabläufe
des
Internet
hochgradig
arbeitsteilige
Prozesse
dar,
also
solche
Prozesse,
deren
haftungsrechtliche
Bewältigung
gerade
das
Grundanliegen
der
Lehre
von
der
Störerhaftung
ist.
Zum
anderen
bie-
ten
die
digitalen
Medien
erweiterte
und
wesentlich
differenziertere
Matthies,
Providerhaftung,
S.
104
ff.;
grundsätzlich
zur
ökonomischen
Theorie
des
Haftungsrechts
(einschließlich
des
Konzepts
des
„cheapest
cost
avoider“)
Bender,
Ökonomische
Analyse,
S.
106
ff.
131
Ausführlich
dazu
unten
S.
52
ff.
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