Siebtes
Kapitel:
Haftung
der
Online-Diskussionsplattformen
A.
Einführung
und
Begriffsklärungen
I.
Diskussionsplattformen
Diskussionsplattformen
in
Datennetzen
werden
in
verschiedenen
tech-
nischen
Gestaltungen
und
mit
mannigfachen
inhaltlichen
Schwerpunkt-
setzungen
betrieben.
Während
Mailinglisten
und
Newsgroups,
die
hier
nicht
untersucht
werden
sollen,
984
einen
tendenziell
abnehmenden
Anteil
der
Nutzer
auf
sich
vereinen
(und
sich
teilweise
zu
geschlossenen
Exper-
tenrunden
entwickeln),
erleben
die
entsprechenden
Dienste
im
WWW
einen
stetigen
Anstieg
der
Nutzerzahlen.
985
Diese
Angebote
im
World
Wide
Web
sollen
hier
als
Diskussionsforen
oder
Diskussionsplattformen
bezeichnet
werden.
Der
Begriff
Meinungs-
foren
986
soll
demgegenüber
in
dieser
Untersuchung
bewusst
keine
Ver-
wendung
finden.
Diskussionsplattformen
halten
zwar
in
aller
Regel
„Meinungen“
(richtiger:
Meinungsäußerungen)
zum
Abruf
bereit.
Eine
solche
begriffliche
Einengung
auf
Meinungsäußerungen
als
Unterfall
der
Kommunikation
ist
aber
nicht
geboten.
Vielmehr
ist
die
umfassendere
Bezeichnung
Diskussionsplattformen
vorzugswürdig,
weil
auf
diese
Wei-
se
auch
die
Haftung
für
unwahre
Tatsachenbehauptungen
erfasst
werden
kann.
Die
alternativ
verwendbare
Bezeichnung
„Kommunikationsforen“
erfüllt
diese
Anforderung
zwar
grundsätzlich
ebenfalls,
soll
aber
wegen
der
geringeren
Begriffsschärfe
und
der
terminologischen
Nähe
zu
den
Kommunikationsfreiheiten
hier
keine
Verwendung
finden.
1.
Diskussionsfaden
/
Thread
II.
Wichtige
Begriffe
Die
meisten
Diskussionsplattformen
sind
in
(in
der
Regel
thematisch
gegliederte)
Unterforen
aufgeteilt.
Diese
Unterforen
enthalten
dann
die
eigentlichen
„Diskussionsfäden“,
also
die
entweder
sequentielle
oder
in
984
Siehe
hierzu
bereits
oben
S.
21.
985
Kohl,
Kommunikationsforen,
S.
2
f.
mit
Nachw.;
zu
Nutzungsmotiven
siehe
Mayer-Uellner,
Schweigen,
S.
62
f.
986
Vgl.
die
Urteilskurzbezeichnung
für
BGH,
NJW
2007,
2558
=
GRUR
2007,
724
=
MMR
2007,
518
=
CR
2007,
586
=
JurPC
Web-Dok.
95/2007
–
Haftung
für
Meinungsforen.
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