192
Siebtes
Kapitel:
Haftung
der
Online-Diskussionsplattformen
einer
hierarchisierenden
Baumstruktur
zusammengefügten
Einzelbeiträ-
ge
(„Postings“)
der
Nutzer.
Diese
Nachrichtenstränge
(als
Gesamtheit
der
in
ihnen
vereinigten
Beiträge)
werden
in
aller
Regel
als
„Threads“
bezeichnet.
987
2.
Administrator
und
Moderator
Administratoren
in
Diskussionsforen
sind
Nutzer
mit
besonderen
Ver-
waltungsrechten.
Meist
agiert
der
Betreiber
der
Diskussionsplattform
oder
ein
von
ihm
Beauftragter
als
Administrator.
Die
Administratoren
können
je
nach
technischer
Ausgestaltung
des
konkreten
Forums
Bei-
träge
editieren,
verschieben
oder
löschen.
In
aller
Regel
ist
es
Adminis-
tratoren
darüber
hinaus
auch
möglich,
einzelne
Diskussionsfäden
zu
sperren,
so
dass
keine
weiteren
Beiträge
mehr
von
Nutzern
hinzugefügt
werden
können.
In
einem
umfassenderen
Sinne
werden
unter
Administratoren
häufig
auch
diejenigen
Beauftragten
des
Betreibers
verstanden,
die
für
die
technische
Aufrechterhaltung
des
Betriebs
der
Diskussionsplattform
verantwortlich
sind.
Solche
technischen
Administratoren
werden
in
der
Regel
nicht
damit
betraut,
die
gespeicherten
und
zum
Abruf
bereitge-
haltenen
Informationen
zur
Kenntnis
zu
nehmen
oder
gar
regelnd
in
den
inhaltlichen
Betrieb
der
Diskussionsplattform
einzugreifen.
Demgegenüber
werden
mit
der
inhaltlichen
Kontrolle
primär
so
ge-
nannte
Moderatoren
betraut.
Diese
können,
müssen
aber
nicht
„im
betrieblichen
Lager
des
Forenbetreibers“
stehen.
Häufig
werden
be-
kannte
und
bewährte
Stammnutzer
(„Regulars“)
mit
der
Aufgabe
der
Moderation
des
oder
eines
Teils
des
Forums
betraut.
988
Auch
Modera-
toren
sind
in
der
Regel
berechtigt
und
aufgrund
entsprechender
Son-
dernutzerrechte
innerhalb
der
Forensoftware
auch
technisch
dazu
in
der
Lage,
einzelne
Beiträge
zu
löschen
bzw.
–
sofern
eine
vorherige
Frei-
schaltung
einzelner
Beiträge
erforderlich
ist
–
frei
zu
schalten.
3.
Anmeldung
/
Registrierung
Obwohl
es
auch
noch
einige
Diskussionsforen
im
WWW
gibt,
die
wei-
terhin
Beiträge
ohne
vorherige
Anmeldung
des
Nutzers
zulassen,
haben
987
Näher
hierzu
Mayer-Uellner,
Schweigen,
S.
35
f.,
der
in
der
Threadstruktur
das
entscheidende
Abgrenzungsmerkmal
zu
(sequentiell
strukturierten)
virtuellen
Gäste-
büchern
erblickt.
988
Eine
Form
der
Selbstregulierung
des
Internet;
ausführlich
zu
diesem
vielschich-
tigen
Konzept
Christiansen,
MMR
2000,
123
(siehe
insb.
S.
125
zu
Rechtssetzungs-
und
Rechtsdurchsetzungsmacht);
rechtsvergleichend
von
Hinden,
Persönlichkeitsver-
letzungen,
S.
252
ff.
Siehe
ferner
Mifsud
Bonnici,
Self-Regulation,
S.
25
ff.
sowie
S.
44
ff.
zu
Akteuren
und
Objekten
der
Selbstregulierung.
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