Viertes
Kapitel:
Spezifische
Rechtslage
für
Telemedien
im
Internet
A.
Gesetzliche
Grundlagen
I.
Einführung
Der
deutsche
Gesetzgeber
471
erkannte
vergleichsweise
früh
den
dringen-
den
Handlungsbedarf,
Rechtssicherheit
(und
damit
Investitionssicher-
heit)
in
der
aufkeimenden
Informationsgesellschaft
zu
schaffen.
472
Ziel
war
es,
mittels
bestimmter
Privilegierungen
bei
der
Haftung
für
rechts-
widrige
Inhalte
der
zutreffenden
Erkenntnis
hinreichend
Rechnung
zu
tragen,
dass
den
Diensteanbietern
die
Kontrolle
und
selektive
Sperrung
einzelner
Datenübermittlungen
angesichts
der
großen
Zahl
von
über-
mittelten
Informationen
kaum,
wenn
nicht
gar
gänzlich
unmöglich
ist.
473
Daneben
traten
die
gewichtigen
Aspekte
des
Schutzes
des
Fern-
meldegeheimnisses
und
anderer
Persönlichkeitsrechte.
474
Über
die
Gesetzgebung
der
demokratisch
legitimierten
staatlichen
Gesetzgeber
hinaus
475
existieren
für
das
Internet
bereits
seit
1969
be-
sondere
technische
„Regelwerke“,
die
so
genannten
RFC-Dokumen-
471
Rechtsvergleichend
siehe
Sieber,
ZUM
1999,
196
ff.,
ders.,
Verantwortlichkeit,
S.
217
ff.;
Matthies,
Providerhaftung,
S.
207
ff.,
243
ff.,
269
ff.;
Aminlari,
Haftung,
S.
144
ff.;
zum
internationalen
Recht
Kühne/Bledjian
in
Gounalakis,
Rechtshand-
buch,
S.
138
ff.;
siehe
ferner
von
Hinden,
Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
S.
198
ff.
sowie
Pfeiffer
in
Gounalakis,
Rechtshandbuch,
S.
456
jeweils
mit
umfangr.
Ausführungen
zu
den
einschlägigen
IPR-Fragestellungen.
472
Zur
Entstehungsgeschichte
des
TDG
siehe
Engel-Flechsig/Maennel/Tettenborn,
IuKDG-Kommentar,
§
2
TDG
Rn.
3
ff.;
vgl.
außerdem
den
Ersten
Zwischenbericht
der
BT-Enquête-Kommission
„Zukunft
der
Medien
in
Wirtschaft
und
Gesellschaft
–
Deutschlands
Weg
in
die
Informationsgesellschaft“
(„Meinungsfreiheit
–
Meinungs-
vielfalt
–
Wettbewerb:
Rundfunkbegriff
und
Regulierungsbedarf
bei
den
Neuen
Medien“),
BT-Drs.
13/6000,
dort
S.
74.
473
Umfassend
dargestellt
von
Rohn,
Zivilrechtliche
Verantwortlichkeit,
S.
252
ff.;
siehe
ferner
bereits
Sieber,
MMR
1998,
438
(439);
Haedicke,
CR
1999,
309
(309);
zur
weitgehenden
Wirkungslosigkeit
von
Web-Sperrfiltern
instruktiv
Schneider,
MMR
1999,
571
(572
ff.).
474
Ausführlich
bereits
Sieber,
CR
1997,
581
(586
f.).
475
Zur
„Kooperation
von
staatlicher
Regulierung
und
Selbstregulierung
im
Inter-
net“
durch
Einführung
eines
„netzwerkgerechten“,
lernfähigen
Rechts
siehe
Ladeur,
ZUM
1997,
372
(377
ff.);
ausführlich
zu
Modellen
und
Themenfeldern
der
Selbstre-
gulierung
im
Internet
Kühne/Bledjian
in
Gounalakis,
Rechtshandbuch,
S.
158
ff.
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