B.
Systematik
der
Providerhaftung
99
unsicherheit
auch
kritisch
gesehen
wird.
522
Darüber
hinaus
steht
eine
gesetzgeberische
Regelung
zur
(haftungsprivilegierten)
Behandlung
von
Hyperlinks
523
und
Suchmaschinen
524
aus.
Dem
Gesetzgeber
sei
allerdings
zugestanden,
dass
ein
nationales
Vorgehen
ohne
europarechtliche
Ko-
ordination
nur
begrenzte
Weitsicht
bewiese.
Entsprechende
Evalua-
tionsprozesse
hat
die
EU-Kommission
in
Gang
gesetzt.
525
Rechtspolitisch
ist
insbesondere
im
Hinblick
auf
die
Unterlassungs-
ansprüche
die
ausdifferenzierte
gesetzliche
Regelung
eines
Notice-and-
Take-Down-Verfahrens
526
wünschenswert,
um
den
betroffenen
Diensteanbietern
klare
Verhaltensregeln
an
die
Hand
zu
geben
und
die
bestehenden
Unsicherheiten
im
Zusammenspiel
von
Telemedienrecht
und
Störerhaftungsdogmatik
527
zu
beseitigen.
Namentlich
bedarf
darü-
ber
hinaus
der
Klärung,
welchen
spezifischen
Überwachungspflichten
Provider
unterworfen
werden
dürfen,
die
auf
Unterlassung
in
Anspruch
genommen
werden.
B.
Systematik
der
Providerhaftung
I.
Überblick
Die
folgende
Darstellung
der
Grundsätze
der
Providerhaftung
nach
deutschem
Recht
528
soll
sich
nicht
an
den
Anspruchsgrundlagen
und
konkreten
Privilegierungsvorschriften,
sondern
an
der
abstrakten
Struk-
turbildung
orientieren,
die
der
aktuellen
Gesetzgebung
zugrunde
liegt.
Diese
systematischen
Strukturen
hatten
sich
teilweise
bereits
vor
In-
krafttreten
des
(ersten)
Teledienstegesetzes
(1997)
gebildet
529
und
wur-
522
Vgl.
Hoeren,
NJW
2007,
801
(806).
523
Eindringlich
Stenzel,
MMR
2006/9,
V,
insbesondere
VI.
Zur
Haftung
für
Hy-
perlinks
nach
dem
TDG
siehe
Stenzel,
Haftung,
insb.
S.
199;
Dippelhofer,
Hyper-
links;
ders.,
JurPC
Web-Dok.
304/2002;
Müglich,
Zivilrechtliche
Haftung,
S.
153
ff.;
ders.,
CR
2002,
583
ff.;
Spindler,
MMR
2002,
495
ff.;
Stadler,
JurPC
Web-Dok.
2/
2003;
Attendorn,
MMR
2002/6,
V.
524
Zu
deren
Verantwortlichkeit
de
lege
lata
ausführlich
Sieber/Liesching,
MMR
2007/8,
Beil.,
S.
4
ff.;
vgl.
bereits
zur
alten
Rechtslage
Koch,
CR
2004,
213
ff.;
von
Lackum,
MMR
1999,
697
(698
ff.).
525
Bender/Kahlen,
MMR
2006,
590
(593)
m.w.N.
526
Dazu
unten
S.
128
ff.
527
Siehe
hierzu
ausführlich
unten
Kapitel
5
(S.
151
ff.).
528
Rechtsvergleichend
siehe
bereits
Sieber,
ZUM
1999,
196
ff.;
ders.,
Verantwort-
lichkeit,
S.
217
ff.;
Aminlari,
Haftung,
S.
144
ff.;
Matthies,
Providerhaftung,
S.
207
ff.
529
Vgl.
etwa
die
presserechtlichen
Kategorien
des
Behauptens
und
des
Verbreitens
vor
dem
Hintergrund
der
Unterscheidung
zwischen
eigenen
und
fremden
Informatio-
nen;
siehe
dazu
unten
S.
105.
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