140
Viertes
Kapitel:
Spezifische
Rechtslage
für
Telemedien
diesem
Außenverhältnis
zur
DeNIC
eG
auch
nicht
beschränkbaren
769
–
Bevollmächtigung
(und
Verpflichtung!)
des
Admin-C,
„sämtliche
[…]
Angelegenheiten
verbindlich
zu
entscheiden“
(so
ausdrücklich
Punkt
VIII
S.
1
der
Domainrichtlinien
der
DeNIC
eG).
b)
Prüfungspflichten
aa)
Existenz
und
Umfang
Sowohl
der
Zeitpunkt
des
Einsetzens
der
Prüfungspflichten
als
auch
deren
Umfang
sind
heftig
umstritten.
770
Spezifika
der
haftungsrechtli-
chen
Beurteilung
des
Admin-C
sind
seine
Nähe
zum
Domaininhaber
(als
dem
Primärverletzer)
einerseits
sowie
seine
hinsichtlich
der
zur
Verfügung
stehenden
Optionen
sehr
eingeschränkten
Möglichkeiten
der
Schadensverhinderung
andererseits.
Diese
Besonderheiten
sind
bei
der
Bestimmung
der
Prüfungspflichten
zu
berücksichtigen.
Als
Primärverletzungen
kommen
einerseits
rechtswidrige
Domain-
namen
771
(Kennzeichenrecht
772
,
Wettbewerbsrecht,
Äußerungsdelikts-
recht)
sowie
andererseits
rechtswidrige
Informationen
auf
der
unter
der
Domain
abrufbaren
Website
in
Betracht.
In
beiden
Fallgruppen
ist
ein
Grund
für
eine
weitgehende
Haftungsprivilegierung
des
Admin-C
(etwa
analog
zu
derjenigen
der
Domainvergabestelle
DeNIC
eG)
nicht
ersicht-
lich.
773
Bei
der
Beurteilung
möglicher
Beschränkungen
der
Haftung
des
Admin-C
ist
überdies
nicht
zuletzt
unter
dem
Gesichtspunkt
des
Gebots
der
Gewährung
effektiven
Rechtsschutzes
Zurückhaltung
geboten.
774
Der
Admin-C
hat
es
schließlich
in
der
Hand,
sich
im
Innenverhältnis
zum
Domaininhaber
und
Betreiber
der
Website
sowohl
Möglichkeiten
der
Einflussnahme
auf
die
Wahl
des
Domainnamens
respektive
die
769
Hoeren
in
Hoeren/Sieber,
Handbuch,
Teil
18.2,
Rn.
153;
Junker,
JurPC
Web-
Dok.
98/2004,
Abs.
17.
770
Vgl.
aus
der
umfangreichen
Rspr.
OLG
Stuttgart,
MMR
2004,
38
m.
Anm.
Junker,
JurPC
Web-Dok.
98/2004;
KG
Berlin,
MMR
2006,
392;
OLG
Düsseldorf,
JurPC
Web-Dok.
89/2009;
LG
Hamburg,
MMR
2007,
608;
LG
Dresden,
MMR
2007,
394;
AG
Bonn,
MMR
2004,
826;
vgl.
die
Zusammenstellung
bei
Hoe-
ren/Eustergerling,
MMR
2006,
132
(133
ff.).
771
Darstellung
des
materiellen
Domainrechts
bei
Viefhues
in
Hoeren/Sieber,
Handbuch,
Teil
6.1,
Rn.
1–210;
instruktiv
zu
Domainstreitigkeiten
Heckmann,
jurisPK-Internetrecht,
Kap.
2.2,
Rn.
1–267;
Jaeger-Lenz/Link
in
Hasselblatt,
An-
walts-Handbuch,
§
32,
Rn.
1-172.
772
Zur
kennzeichenrechtlichen
Einordnung
sog.
„Tippfehlerdomains“
vgl.
BGH,
MMR
2005,
313
–
mho.de;
ausführlich
Jaeschke,
JurPC
Web-Dok.
33/2009,
Abs.
6
ff.
mit
umfangreichen
Nachweisen
aus
der
Rechtsprechung.
773
So
auch
Hoeren
in
Hoeren/Sieber,
Handbuch,
Teil
18.2,
Rn.
153
unter
Hinweis
auf
den
Kontrahierungszwang
der
DeNIC
eG,
dem
ein
Admin-C
(in
aller
Regel)
nicht
unterliegt.
774
Eindringlich
Jaeschke,
JurPC
Web-Dok.
33/2009,
Abs.
15.
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