C.
Haftung
des
Betreibers
der
Auktionsplattform
169
C.
Übersicht
zum
Spektrum
der
Haftung
des
Betreibers
der
Auktionsplattform
I.
Einführung
Der
Betrieb
einer
Auktionsplattform
ist
eine
haftungsträchtige
Angele-
genheit.
Das
ergibt
sich
schon
aus
der
Eröffnung
eines
derart
umfang-
reichen
Verkehrs,
der
zudem
auf
die
Herbeiführung
rechtsgeschäftlicher
Kontakte
gerichtet
ist.
Die
Spannweite
möglicher
Haftungsvorschriften
reicht
dabei
vom
Zivilrecht
über
das
Verwaltungsrecht
bis
hin
zum
Kriminalstrafrecht.
Im
Folgenden
sollen
–
nicht
zuletzt
im
Hinblick
auf
§
823
II
BGB
–
kurz
die
relevanten
Vorschriften
jenseits
des
Zivilrechts
vorgestellt
werden.
1.
Strafrecht
II.
Haftungskonstellationen
außerhalb
des
Zivilrechts
a)
Handel
mit
verbotenen
Gegenständen
Nahe
liegend
im
Zusammenhang
mit
einer
Handelsplattform
ist
der
Verkauf
verbotener
Gegenstände,
also
solcher
Gegenstände,
mit
denen
entweder
kein
Handel
getrieben
werden
darf
895
oder
deren
Besitz
als
solcher
bereits
strafrechtlich
sanktioniert
ist.
Hierunter
fallen
etwa
Propagandamaterialien
verbotener
verfassungsfeindlicher
Organisati-
onen
(§§
86,
86a
StGB)
oder
Waffen
(§§
51
ff.
WaffG).
b)
Insbesondere:
Verbreitung
pornographischer
Schriften
und
Darbie-
tungen
Die
strafbare
Verbreitung
verbotener
Pornographie
(§§
184–184c,
§
184d
896
StGB)
über
das
Internet
897
ist
ein
sich
in
der
öffentlichen
895
Zu
denken
ist
hier
etwa
an
menschliche
Organe,
geschützte
Kulturgüter,
vom
Aussterben
bedrohte
Tiere
und
Pflanzen
oder
Arzneimittel,
insb.
Betäubungsmittel;
vgl.
Lappe,
Rahmenbedingungen,
S.
60
ff.;
Schultz,
WRP
2004,
1347
(1348
ff.).
896
Dieser
Spezialtatbestand
(jetzt:
Verbreitung
pornographischer
Darbietungen
durch
Rundfunk,
Medien-
oder
Teledienste)
wurde
zum
01.04.2004
durch
das
Ge-
setz
zur
Änderung
der
Vorschriften
über
die
Straftaten
gegen
die
sexuelle
Selbstbe-
stimmung
und
zur
Änderung
anderer
Vorschriften
(SexualdelÄndG)
vom
27.12.2003
(BGBl.
I,
S.
3007)
geschaffen,
um
den
Anwendungsbereich
der
§§
184
ff.
StGB
über
die
Schriften
hinaus
zu
erweitern.
897
Ausführlich
zu
strafbarer
Pornographie
im
Internet
Gercke,
Rechtswidrige
In-
halte,
S.
38
ff.,
vgl.
ferner
dort
S.
70
ff.
zur
Strafbarkeit
der
Konsumenten.
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