F.
Störerhaftung
der
Betreiber
von
Online-Auktionsplattformen
183
II.
Sonderprogramme
für
Rechteinhaber
1.
Darstellung
anhand
des
VeRI-Programms
von
eBay
Marktführer
eBay
bietet
Inhabern
von
Schutzrechten
ein
so
genanntes
VeRI-Programm
zur
Meldung
schutzrechtsverletzender
Angebote
auf
der
Auktionsplattform.
966
Dieses
Programm
ermöglicht
den
„verifizier-
ten
Rechteinhabern“,
im
Wege
eines
formalisierten
Verfahrens
rechts-
verletzende
Angebote
bei
eBay
zu
melden
und
deren
Entfernung
zu
verlangen.
Ein
solches
„Beseitigungsverlangen“
darf
dabei
ausdrücklich
nur
die
Entfernung
konkret
benannter
aktueller
Angebote
zum
Inhalt
haben.
Jegliche
Zukunftsgerichtetheit
eigener
Reaktionen
auf
Verlet-
zungsmeldungen
schließt
eBay
im
Rahmen
des
VeRI-Programms
mithin
aus.
2.
Auswirkungen
auf
die
Haftung
des
Betreibers
Der
Inhaber
eines
verletzten
Rechtes
muss
sich
nicht
auf
das
VeRI-
Programm
verweisen
lassen.
967
Ganz
abgesehen
von
der
Frage,
inwie-
weit
eine
solche
privatautonom
eingeräumte
Konfliktlösungsmöglich-
keit
überhaupt
eine
„Sperrwirkung“
gegenüber
gesetzlichen
An-
sprüchen
bewirken
könnte,
verkürzt
das
Programm
der
Sache
nach
die
Rechtsschutzmöglichkeiten
gegenüber
den
gesetzlichen
Ansprüchen
nach
der
Lehre
von
der
Störerhaftung
willkürlich.
Diese
Verkürzung
geht
so
weit,
dass
Rechteinhaber,
die
sich
zur
Teilnahme
am
VeRI-
Programm
entschließen,
regelmäßig
zugleich
auf
die
Geltendmachung
von
Unterlassungsansprüchen
gegenüber
eBay
verzichten.
968
Eine
Be-
schränkung
der
gesetzlichen
Haftung
als
Störer
nur
durch
die
Bereitstel-
lung
des
VeRI-Programms
scheidet
deshalb
aus.
III.
Differenzierte
Haftung
Die
Haftung
der
Betreiber
von
Auktionsplattformen
wird
durch
die
Kenntniserlangung
von
einer
konkret
erfolgten
Verletzung,
der
hier
so
genannten
Erstverletzung,
deutlich
verschärft.
Während
grundsätzlich
keine
Pflicht
des
Betreibers
besteht,
die
von
ihm
verbreiteten
Infor-
mationen
zur
Kenntnis
zu
nehmen
und
zu
prüfen,
entstehen
durch
die
Erstverletzung
bestimmte
Überwachungspflichten.
Dieses
Modell
einer
differenzierten
Haftung
soll
im
Folgenden
näher
erläutert
werden.
966
Siehe
hierzu
die
Darstellung
unter
[http://pages.ebay.de/vero/index.html].
967
OLG
München,
GRUR
2007,
419
(421)
=
MMR
2006,
739
(741).
968
Lubberger,
MarkenR
2006,
515
(517).
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