C.
Haftung
des
Betreibers
der
Auktionsplattform
173
Etwaige
vertragliche
Primär-
oder
Sekundäransprüche
sind
dementspre-
chend
grundsätzlich
ebenfalls
in
diesem
sog.
„Marktverhältnis“
abzuwi-
ckeln,
ohne
dass
der
Plattformbetreiber
entsprechenden
Ansprüchen
des
Erwerbers
ausgesetzt
wird.
919
Dementsprechend
hatte
sich
die
Rechtspre-
chung
–
soweit
ersichtlich
–
bisher
nur
zur
vertraglichen
Haftung
des
Einstellers
zu
äußern.
Mit
der
quantitativen
Zunahme
des
Transaktions-
volumens
im
Rahmen
von
Online-Auktionsplattformen
und
mangels
Anwendbarkeit
der
Regeln
über
den
Anscheinsbeweis
ist
auch
das
Prob-
lem
so
genannter
„Spaßbieter“
zunehmend
in
den
Blickpunkt
vertrags-
rechtlicher
Erörterungen
gerückt.
920
2.
Außervertragliche
Haftung
a)
Wettbewerbsrechtliche
Haftung
für
„Sniper-Software“
Die
Haftung
für
so
genannte
„Sniper-Software“
war
bereits
Gegenstand
diverser
gerichtlicher
Entscheidungen.
921
Mit
Hilfe
dieser
Programme
soll
das
Element
des
Zufalls,
das
dem
Prinzip
des
Verkaufs
zum
Höchstgebot
nach
Zeitablauf
jedenfalls
bei
bisher
marktüblichen
Auk-
tionsplattformen
innewohnt,
weitgehend
ausgeschaltet
werden,
indem
der
Computer
des
Nutzers
nach
entsprechender
Einstellung
automa-
tisch
kurz
vor
Ablauf
der
für
die
Auktion
geltenden
Zeitspanne
das
Höchstgebot
des
Nutzers
an
den
Server
der
Online-Auktionsplattform
absendet.
922
b)
Haftung
für
negative
Nutzerbewertungen
Die
Möglichkeit
der
Bewertung
der
Zuverlässigkeit
anderer
Nutzer
nach
Abschluss
einer
Transaktion
besteht
bei
vielen
Online-Auktions-
plattformen.
923
Dieses
Instrument
ist
auch
grundsätzlich
geeignet,
die
richtshof
(siehe
BGH,
NJW
2005,
53
=
MMR
2005,
37
=
JuS
2005,
175
=
JurPC
Web-Dok.
281/2004)
nunmehr
festgestellt
hat
(anders
noch
LG
Berlin,
NJW
2003,
3493
=
MMR
2004,
189
=
JurPC
Web-Dok.
43/2004).
919
Zur
Behandlung
von
Leistungsstörungen
im
Marktverhältnis
siehe
Wie-
be/Neubauer
in
Hoeren/Sieber,
Handbuch,
Teil
15,
Rn.
60
ff.;
ausf.
zum
Vertrags-
schlussmechanismus
und
den
sich
aus
diesem
ergebenden
Fragen
Wiebe,
Vertrags-
schluss,
S.
65
ff.
920
Instruktiv
und
hinsichtlich
der
faktischen
Möglichkeiten
des
Verkäufers
skep-
tisch
Klees,
MMR
2007,
275,
insb.
277
oben.
921
Siehe
z.B.
LG
Hamburg,
CR
2002,
763
–
Safebay;
ausführlich
zu
vertrags-
und
wettbewerbsrechtlichen
Aspekten
von
Sniper-Software
Leible/Sosnitza,
CR
2003,
344
ff.
922
Zu
Funktionsweise
und
Wirkung
solcher
Software
siehe
Lotze
in
Hasselblatt,
Anwalts-Handbuch,
§
31,
Rn.
157–159.
923
Ausführlich
anhand
des
Marktführers
eBay
erläutert
von
Kau,
Vertrauens-
schutzmechanismen,
S.
187
f.
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