52
Drittes
Kapitel:
Die
Grundsätze
der
Störerhaftung
Erstbegehungsgefahr)
nichts
gegen
die
Annahme
einer
vorbeugenden
Störerhaftung
spricht.
1.
Allgemeines
III.
Grundsätzliche
Kritik
an
der
Störerhaftung
Die
Lehre
von
der
Störerhaftung
sieht
sich
in
jüngerer
Zeit
heftiger
grundsätzlicher
Kritik
ausgesetzt.
279
Diese
Kritik
fußt
einerseits
auf
der
dogmatisch
angreifbaren
Herleitung
aus
dem
Eigentumsschutz
des
Sachenrechts,
andererseits
auf
der
immer
noch
als
zu
weit
empfundenen
Reichweite
der
über
die
Grundsätze
der
Störerhaftung
vermittelten
Passivlegitimation.
Im
Gegensatz
zu
Fragen
möglicher
haftungsbe-
schränkender
Ansätze
ist
ein
Umbau
am
dogmatischen
Fundament
der
Störerhaftung
in
der
Rechtsprechung
allerdings
weder
absehbar
noch
wahrscheinlich.
Auch
eine
grundsätzliche
Abkehr
von
der
Störer-
haftung
ist
angesichts
höchstrichterlicher
Bestätigungen
in
jüngerer
Zeit
280
jedenfalls
für
die
Fälle
der
Verletzung
absolut
geschützter
Rechte
nicht
zu
erwarten.
2.
Störerhaftung
im
Wettbewerbsrecht
Insbesondere
im
Wettbewerbsrecht
ist
die
Störerhaftung
zu
Recht
heftig
umstritten
und
mittlerweile
281
wohl
auch
in
der
Rechtsprechung
über-
holt.
Methodisch
unzutreffend
ist
freilich,
die
wettbewerbsrechtliche
Störerhaftung
nach
dem
gesetzgeberischen
Verzicht
auf
ihre
Kodifikati-
on
im
Rahmen
der
UWG-Reform
des
Jahres
2004
mangels
Regelungs-
lücke
als
unzulässige
Analogie
abzulehnen.
282
279
So
z.B.
HKB/Köhler,
§
8
Rn.
2.15;
Köhler,
WRP
1997,
897
(898
f.);
von
Gier-
ke,
WRP
1997,
892
(895
ff.);
Jergolla,
WRP
2004,
655
(659
f.);
Schünemann,
WRP
1998,
120
(121
ff.);
Glockshuber,
Passivlegitimation,
S.
129
ff.
280
Vgl.
BGH,
NJW
2008,
758
=
GRUR
2007,
890
=
MMR
2007,
634
=
WRP
2007,
1173
–
Jugendgefährdende
Medien
bei
eBay;
BGH,
NJW
2007,
2558
=
GRUR
2007,
724
=
MMR
2007,
518
–
Haftung
für
Meinungsforen;
BGH,
NJW
2007,
2636
=
GRUR
2007,
708
–
Internet-Versteigerung
II;
BGH,
NJW
2004,
3102
=
GRUR
2004,
860
=
MMR
2004,
668
–
Internet-Versteigerung
I.
281
BGH,
NJW
2008,
758
(759,
Tz.
21)
–
Jugendgefährdende
Medien
bei
eBay
–
erwähnt
diesen
Paradigmenwechsel
lediglich
indirekt,
insoweit
hinsichtlich
einer
Zukunft
der
Störerhaftung
im
Wettbewerbsrecht
skeptisch
Köhler,
GRUR
2008,
1
(2);
noch
zurückhaltender
Döring,
WRP
2007,
1131
(1133)
sowie
HKB/Köhler,
§
8
Rn.
2.14a;
vgl.
dagegen
Leistner/Stang,
WRP
2008,
533
(540
f.)
mit
dem
Verweis
auf
die
maßgebliche
Bedeutung
der
Änderung
(„Verobjektivierung“)
des
Begriffs
der
Wettbewerbshandlung
durch
die
Richtlinie
über
unlautere
Geschäftspraktiken
(2005/29/EG).
282
So
aber
Döring,
WRP
2007,
1131
(1133).
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