F.
Systematisierung
der
Kriterien
83
ligenter
Mustererkennung
eine
sehr
schnelle
Überprüfung
auch
großer
Datenmengen,
so
dass
in
der
Regel
weder
Zeit-
noch
Ressourcenauf-
wand
nur
aufgrund
der
Datenquantität
unzumutbare
Ausmaße
errei-
chen.
Darüber
hinaus
kann
der
„Datenumsatz“
(als
Folge
der
Größe
des
Unternehmens)
kein
Kriterium
für
eine
haftungsrechtliche
Besserstel-
lung
des
in
Anspruch
Genommenen
(gegenüber
kleineren
Unternehmen
mit
weniger
Datenumsatz)
sein.
437
Die
Schutz-
und
Vorsorgeaufwen-
dungen
desjenigen,
dem
eine
Gefahreröffnung
zuzurechnen
ist,
müssen
grundsätzlich
kontinuierlich
an
etwaige
Änderungen
in
Art
und
Aus-
maß
der
Gefährdungslage
angepasst
werden.
Finanzielle
Leistungsfä-
higkeit
des
in
Anspruch
genommenen
potentiellen
Störers
darf
keine
Berücksichtigung
bei
der
Bestimmung
des
Umfangs
der
Prüfungspflich-
ten
finden
438
,
weil
der
Verkehr
Mindeststandards
der
Schadensverhü-
tung
erwarten
darf.
439
Ebensowenig
ist
das
Argument
zuzulassen,
das
Geschäftsmodell
des
in
Anspruch
Genommenen
lasse
einen
ordentlich
überwachten
Betrieb
nicht
zu.
440
c)
Datenqualität
und
Art
der
Inhalte
Weitaus
bedeutender
ist
demgegenüber
die
Art
der
zu
überwachenden
Inhalte
und
die
Form,
in
der
das
korrespondierende
Datenmaterial
vorliegt.
Nicht
jede
Form
digitalen
Materials
lässt
sich
gleich
gut
auf
bestimmte
Muster
durchsuchen.
Den
Idealfall
stellt
hier
die
Voll-
textsuche
in
einem
Datenbestand
von
maschinenlesbaren
Zeichen
dar.
Schon
das
Vorliegen
einer
(lediglich)
grafischen
PDF-Datei
oder
einer
digitalen
Bilddatei
mit
Textinhalt
kann
eine
Volltextsuche
trotz
aller
technologischen
Fortschritte
im
Bereich
Optical
Character
Recognition
(OCR)
deutlich
erschweren,
wenn
nicht
sogar
unmöglich
machen.
Darüber
hinaus
ist
denkbar,
dass
die
Art
des
Suchmusters
eine
auto-
matisierte
Überprüfung
kompliziert
bis
unmöglich
macht.
Das
liegt
dann
nahe,
wenn
schwer
in
Algorithmen
fassbare,
nicht-digitale
Muster
gefunden
werden
müssen.
Eine
solche
Überprüfung
kann
dann
nur
von
einem
Menschen
vorgenommen
werden.
Sobald
die
Datenqualität
oder
aber
die
Art
des
Suchmusters
eine
au-
tomatisierte
Suche
nicht
zulassen,
stellt
sich
die
Frage,
inwieweit
eine
Überprüfung
durch
Menschen
überhaupt
zumutbar
ist.
In
der
Regel
liegt
der
zeitliche
und
wirtschaftliche
Aufwand
hier
exponentiell
höher
437
Rössel/Rössel,
CR
2005,
809
(810).
438
Spindler/Volkmann,
WRP
2003,
1
(9).
439
Staudinger/Hager,
§
823
Rn.
E
31
unter
Verweis
auf
BGH,
VersR
1960,
416
(418).
440
Zutreffend
Lehment,
WRP
2003,
1058
(1060)
m.w.N.
Dieses Dokument wurde für eine bessere Suchmaschinensichtbarkeit
optimiert mit der Technologie von
JusMeum