86
Drittes
Kapitel:
Die
Grundsätze
der
Störerhaftung
ganz
eng
umgrenzten
Ausnahmefällen
denkbar.
Da
sich
nämlich
in
aller
Regel
stets
eine
alternative
Möglichkeit
der
Rechtsverletzung
ohne
Kausalitätsvermittlung
durch
den
Störer
denken
lässt,
würde
die
Zulas-
sung
des
Einwands
hypothetischer
Alternativkausalität
im
Ergebnis
dazu
führen,
dass
eine
Störerhaftung
lediglich
mittelbarer
Verletzer
ausgeschlossen
wäre.
449
Eine
solche
„nachrangige
Mitstörerhaftung“
ist
aber
abzulehnen.
450
III.
Der
Primärverletzer
und
sein
Handlungsbeitrag
1.
Grundrechtsrelevanz
Auf
der
Seite
des
Primärverletzers
sind
wie
auch
beim
potentiellen
Stö-
rer
grundrechtliche
Schutzpositionen
potentiell
betroffen.
Welchen
Niederschlag
diese
auf
die
Beurteilung
des
Pflichtenprogramms
des
in
Anspruch
genommenen
Störers
finden
dürfen,
ergibt
sich
aus
der
wer-
tenden
Zusammenschau
der
auf
beiden
Seiten
einschlägigen
Grund-
rechtspositionen,
bei
der
auch
die
übrigen
hier
genannten
Kriterien
Berücksichtigung
finden
müssen.
2.
Rang
der
bedrohten
Rechtsgüter
Negatorische
Ansprüche
sind
dem
Deliktsrecht
vorgelagert
und
dienen
–
wirksamer
noch
als
jenes
–
dem
Rechtsgüterschutz.
Effektiver
Rechts-
güterschutz
setzt
die
Berücksichtigung
des
Ranges
der
bedrohten
Rechtsgüter
voraus.
Zwar
ist
dieser
Rang
nicht
von
unmittelbarer
Be-
deutung
für
die
Frage,
welche
Schutzmaßnahmen
zur
Verhinderung
einer
Verletzung
angezeigt
sind.
Insoweit
wäre
nur
entscheidend,
dass
überhaupt
eine
Verletzung
eines
geschützten
Rechtsgutes
im
Raum
steht.
Rechtsgüter
höheren
Ranges
rechtfertigen
aber
auch
höhere
Schutzaufwendungen
und
damit
intensivere
Prüfungspflichten
des
po-
tentiellen
Störers.
Für
die
Bestimmung
der
Intensität
der
Prüfungspflich-
ten
ist
deshalb
auch
von
Bedeutung,
welche
Rechte
Dritter
verletzt
werden
und
welche
Rechtsgüter
mit
diesen
Rechten
korrespondieren.
451
449
Vgl.
BGH,
GRUR
1976,
256
(258
f.)
–
Rechenscheibe;
siehe
ferner
bereits
BGH,
GRUR
1957,
352
(353
f.)
–
Pertussin
II.
Ebenso
kritisch
Matthies,
Provider-
haftung,
S.
87
m.w.N.
450
Siehe
hierzu
bereits
oben
S.
48.
451
Ebenso
Spindler/Volkmann,
WRP
2003,
1
(8).
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