A.
Gesetzliche
Grundlagen
95
Darüber
hinaus
war
insbesondere
die
Frage
der
Anwendbarkeit
des
§
5
MDStV
a.F.
als
Haftungsprivilegierung
gegenüber
urheberrechtli-
chen
Anspruchsgrundlagen
lange
im
Streit.
494
Diese
Debatte
entzündete
sich
an
der
ausschließlichen
Gesetzgebungszuständigkeit
des
Bundes
auf
dem
Gebiet
des
Urheberrechts
(Art.
73
I
Nr.
9
GG).
495
1.
Reform
der
Providerhaftung
IV.
E-Commerce-Richtlinie
Die
E-Commerce-Richtlinie
(ECRL)
496
und
ihre
Umsetzung
in
deutsches
Recht
Ende
2001
brachte
die
erste
Reform
der
seit
1997
bestehenden
Vorschriften
über
die
Providerhaftung
und
die
entsprechenden
Privile-
gierungen.
497
Noch
1999
hatte
sich
der
Gesetzgeber
in
einem
Evaluie-
rungsbericht
498
(auch)
mit
den
Vorschriften
zur
Providerhaftung
(§
5
TDG
a.F.)
zufrieden
gezeigt.
Reformbedarf
wurde
erst
für
die
Zeit
nach
Inkrafttreten
der
bereits
im
europäischen
Gesetzgebungsprozess
befindlichen
ECRL
gesehen.
Die
Regelungen
der
E-Commerce-
Richtlinie
zur
Providerverantwortlichkeit
wurden
nicht
unmaßgeblich
von
Gesetzgebungsakten
der
Vereinigten
Staaten
von
Amerika
(17
U.S.C.
§
512
aus
dem
Digital
Millennium
Copyright
Act
499
)
beein-
flusst.
500
494
Hierzu
Müller-Terpitz,
MMR
1998,
478
(479
ff.);
Freytag,
ZUM
1999,
185
(186
ff.);
Nielen,
Internet-Auktionshaus,
S.
245
ff.,
jeweils
m.w.N.
495
Ausführlich
statt
vieler
Dustmann,
Provider,
S.
116
ff.;
Darstellung
des
Prob-
lems
anhand
des
reformierten
MDStV
und
Plädoyer
für
eine
analoge
Anwendung
der
Haftungsprivilegierungen
des
TDG
bei
Radlsbeck,
Online-Magazine,
S.
211
f.;
ähn-
lich
Müller-Terpitz,
MMR
1998,
478
(480);
Freytag,
ZUM
1999,
185
(187
f.).
496
Zur
Entwicklungsgeschichte
der
ECRL
siehe
Matthies,
Providerhaftung,
S.
93
ff.;
knapper
Spindler
in
Gounalakis,
Rechtshandbuch,
S.
218.
497
Zur
Umsetzung
der
ECRL
ins
deutsche
Recht
siehe
Spindler,
NJW
2002,
921
ff.;
Nickels,
CR
2002,
302
ff.;
Lohse,
DStR
2000,
1874
ff.;
Eck/Ruess,
MMR
2003,
363
ff.
498
„Bericht
der
Bundesregierung
über
die
Erfahrungen
und
Entwicklungen
bei
den
neuen
Informations-
und
Kommunikationsdiensten
im
Zusammenhang
mit
der
Umsetzung
des
Informations-
und
Kommunikationsdienste-Gesetzes“,
abgedruckt
in
BT-Drs.
14/1191
(18.06.1999).
499
Zum
DMCA
ausführlich
Freytag,
MMR
1999,
207
ff.,
insb.
210
ff.
(zu
dessen
Regelungen
über
Haftungsprivilegierungen).
500
Ausdrücklich
erwähnt
dies
die
Gesetzesbegründung
zum
EGG,
BT-Drs.
14/
6098,
S.
22
unten;
siehe
auch
Aminlari,
Haftung,
S.
24.
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