122
Viertes
Kapitel:
Spezifische
Rechtslage
für
Telemedien
der
Beweis
negativer
Tatsachen
(„keine
Kenntnis“)
dem
deutschen
Prozessrecht
durchaus
nicht
fremd
ist.
671
Aus
diesem
Grund
liegt
in
der
–
nach
anerkannten
Regeln
aus
dem
Gesetzeswortlaut
abgeleiteten
und
systematisch
stimmigen
–
grundsätzlichen
Beweisbelastung
des
Dienste-
anbieters
auch
kein
Verstoß
gegen
die
europarechtliche
„effet
utile“-
Maxime.
672
Es
wird
allerdings
die
Auffassung
vertreten,
673
dass
der
Gesetzgeber
durch
die
TDG-Novellierung
nichts
an
der
nach
dem
alten
Recht
aner-
kannten
Beweislastverteilung
habe
ändern
wollen
674
und
deshalb
auch
nach
neuem
Recht
dem
Anspruchssteller
keine
Beweislastumkehr
zugu-
tekommen
solle,
zumal
dieser
es
in
der
Hand
habe,
durch
einfach
mög-
lichen
Beweis
einer
Kenntnisverschaffung
seinen
Beweispflichten
nach-
zukommen.
675
Diese
Auffassung
überzeugt
aus
den
oben
dargestellten
Gründen
nicht.
VII.
Haftungssystematik
des
TMG
1.
Bedeutung
Die
geltende
Haftungssystematik
des
Telemediengesetzes
soll
hier
ledig-
lich
im
Überblick
vorgestellt
werden.
Die
Darstellung
auch
nur
der
wesentlichen
Streitstände
676
würde
den
Umfang
dieser
Untersuchung
sprengen
und
ist
darüber
hinaus
auch
nicht
angezeigt,
weil
die
Privile-
gierungstatbestände
nach
richtiger
Auffassung
nicht
auf
Unterlassungs-
ansprüche
anwendbar
sind.
677
Eine
kursorische
Darstellung
ist
aber
geboten,
weil
die
Ergebnisse
zu
Inhalt
und
Reichweite
der
Störerhaf-
tung
in
wertende
Beziehung
zur
„gesetzlich
geregelten
Modifikation
des
Zurechnungszusammenhangs“
678
durch
die
§§
7-10
TMG
gesetzt
wer-
den
sollen.
671
Statt
vieler
Zöller/Greger,
ZPO,
Vor
§
284
Rn.
24;
aus
der
Rspr.
siehe
etwa
BGH,
NJW
1958,
1188
(1189);
BGH,
NJW
1985,
1774
(1775).
Materiell-rechtlich
relevant
ist
eine
solche
Beweisführung
z.B.
bei
§§
407,
812
I
1,
932
II
BGB,
§
377
HGB.
672
Anders
von
Samson-Himmelstjerna,
Haftung,
Rn.
93.
673
Spindler/Schuster/Hoffmann,
TMG,
§
10
Rn.
54;
Spindler/Schmitz/Geis/Spind-
ler,
TDG,
§
11
Rn.
65.
674
Diesbezüglich
wird
auf
die
Begründung
in
BT-Drs.
14/6098,
S.
22
verwiesen.
675
OLG
Düsseldorf,
MMR
2004,
315
(317);
Mießner,
Providerhaftung,
S.
72
f.
676
Siehe
stattdessen
ausführlich
Spindler/Schuster/Hoffmann/Zimmermann/Sten-
der-Vorwachs,
TMG,
S.
1450-1500;
Ufer,
Haftung,
S.
49-132;
vgl.
ferner
Spind-
ler/Schmitz/Geis/Spindler,
TDG,
S.
129-258.
677
Siehe
hierzu
unten
S.
132
f.
678
Zu
dieser
dogmatischen
Einordnung
der
Haftungsprivilegierungen
siehe
sogleich.
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