B.
Systematik
der
Providerhaftung
133
VIII.
Haftung
von
Domainvergabestellen
1.
Begriffsklärung
und
Problemaufriss
a)
Domain-Name-System
Das
Domain-Name-System
732
,
also
die
nutzerfreundliche
„Umschrei-
bung“
einer
kryptischen
IP-Adresse
(bestehend
aus
vier
Byte
733
,
jeweils
durch
einen
Punkt
getrennt,
z.B.
80.67.17.175)
durch
alphanumerische
Domains
(z.B.
firma.de),
setzt
die
Existenz
möglichst
neutraler
Verga-
bestellen
voraus,
denen
die
Verteilung
und
Verwaltung
der
Second-
Level-Domains
obliegt.
734
Diese
hierarchisch
der
jeweiligen
Top-Level-
Domain
(z.B.
„de“)
untergeordneten
Kennzeichen
735
gewinnen
ihre
Bedeutung
durch
ihre
Einzigartigkeit
unter
der
betreffenden
Top-Level-
Domain.
736
Die
Vergabe
von
Domains
weiterer
Hierarchiestufen
unter
der
Se-
cond-Level-Domain
(z.B.
berlin.firma.de)
obliegt
nicht
der
zentralen
de-
Vergabestelle
DeNIC
eG,
sondern
dem
jeweiligen
Inhaber
der
Second-
Level-Domain
(hier:
firma.de),
der
solche
Subdomains
nach
Belieben
einrichten
kann.
Diese
Verteilung
der
Organisationslast
ist
Ausdruck
des
hierarchischen
Prinzips,
welches
sich
aus
dem
syntaktischen
Auf-
bau
737
der
Domains
ergibt.
732
Ausführlich
hierzu
Klühe,
Verantwortlichkeit,
S.
16
ff.;
Brömmelmeyer,
Inter-
netwettbewerbsrecht,
S.
7
ff.;
Beier,
Domainnamen,
S.
1
ff.
733
Zur
systembedingten
Knappheit
dieser
„IPv4“-Adressen
und
zum
zukünftigen
Standard
„IPv6“
siehe
Klühe,
Verantwortlichkeit,
S.
14
f.
734
Die
Grundzüge
der
internationalen
Domain-Verwaltung
werden
dargestellt
von
Wolfsgruber,
Domain-Verwaltung,
S.
74
ff.;
Grundlage
der
Domain-Verwaltung
ist
RFC
1591,
die
Domainregistrierung
selbst
basiert
auf
dem
technischen
Standard
RFC
1034
(Mokapetris).
Zum
materiellen
Domainnamensrecht
in
anderen
Rechts-
ordnungen
vgl.
Beier,
Domainnamen,
S.
285
ff.
735
Eine
reine
Adressfunktion
(so
noch
LG
Köln,
NJW-RR
1998,
976
–
pulheim.
de;
LG
Köln,
NJW-CoR
1997,
307
–
kerpen.de;
LG
Köln,
NJW-CoR
1997,
304
–
huerth.de)
wird
heute
allgemein
abgelehnt,
vgl.
statt
vieler
Bücking,
Domainrecht,
Rn.
80
m.w.N.
aus
Literatur
und
Rspr.
736
So
kann
die
Domain
„unternehmen.de“
nur
an
einen
Inhaber
vergeben
werden,
was
aber
nicht
verhindert,
dass
etwa
„unternehmen.com“
oder
„unternehmen.tv“
von
den
dafür
zuständigen
Vergabestellen
an
einen
oder
mehrere
Dritte
(je
nur
ein-
mal)
vergeben
werden.
737
Die
höchste
Hierarchieebene
stellen
die
Top-Level-Domains
am
Ende
der
Ad-
resse
dar.
Die
Zahl
der
Hierarchieebenen
ist
nur
indirekt
durch
die
maximale
Länge
des
URL
(254
Zeichen)
begrenzt.
Üblich
sind
allerdings
nur
zwei
Ebenen
(Second-
bzw.
Third-Level-Domain),
weil
weitere
Ebenen
–
vergleichsweise
übersichtlicher
–
in
der
Verzeichnisstruktur
angelegt
werden
(z.B.
unternehmen.de/archiv/berichte/
2004/januar).
Dieses Dokument wurde für eine bessere Suchmaschinensichtbarkeit
optimiert mit der Technologie von
JusMeum