B.
Systematik
der
Providerhaftung
135
DeNIC
eG
in
eigenen
Domainrichtlinien
741
und
Domainbedingungen
742
geregelt.
b)
Haftung
für
eigenes
Verhalten
Eine
Haftung
der
DeNIC
eG
kommt
zunächst
unter
dem
Gesichtspunkt
einer
Haftung
als
Täterin
oder
Teilnehmerin
in
Betracht.
Angesichts
des
immens
hohen
Registrierungsaufkommens
und
der
vollautomatischen
Gestaltung
der
Registrierungsprozesse
fehlt
es
aber
hier
in
aller
Regel
an
der
Organkenntnis
hinsichtlich
der
registrierten
Domains
und
damit
bereits
am
notwendigen
Verschulden.
743
c)
Störerhaftung
der
DeNIC
eG
aa)
Rechtsprechung
Am
Beispiel
der
DeNIC
eG
hatte
der
BGH
bereits
im
Jahre
2001
Gele-
genheit,
sich
ausführlich
mit
dem
Umfang
der
Prüfungspflichten
einer
automatisierten
Kennzeichen-Vergabestelle
zu
beschäftigen.
744
Die
hier-
bei
gewonnenen
(und
gefestigten
745
)
Erkenntnisse
sind
durch
die
Her-
ausarbeitung
relevanter
Kriterien
zur
Bestimmung
der
Prüfungspflich-
ten
auch
über
den
Bereich
der
Domainvergabe
hinaus
von
Bedeutung.
746
Um
die
Arbeit
der
Betroffenen
nicht
über
Gebühr
zu
erschweren
und
die
Verantwortlichen
nicht
zu
überfordern,
sei
nur
eine
eingeschränkte
Prüfungspflicht
anzunehmen,
wenn
der
Störungszustand
für
den
als
Störer
in
Anspruch
Genommenen
nicht
ohne
weiteres
oder
nur
mit
unverhältnismäßigem
Aufwand
erkennbar
ist.
747
Für
die
Phase
der
ur-
sprünglichen
Registrierung
seien
der
DeNIC
eG
nach
diesen
Grundsät-
zen
unter
Berücksichtigung
ihrer
Funktion
und
Aufgabenstellung
sowie
mit
Blick
auf
die
Eigenverantwortung
des
Domainanmelders
keine
741
Im
Internet
abrufbar
unter
[http://www.denic.de/de/richtlinien.html],
zuletzt
abgerufen
am
23.05.2009.
742
Im
Internet
abrufbar
unter
[http://www.denic.de/de/bedingungen.html],
zuletzt
abgerufen
am
23.05.2009.
743
Ausführlicher
Bettinger/Freytag,
CR
1999,
28
(32
f.)
744
BGHZ
148,
13
=
NJW
2001,
3265
=
MMR
2001,
671
=
GRUR
2001,
1038
=
CR
2001,
850
m.
Anm.
Freytag
=
K&R
2001,
588
=
MDR
2002,
286
–
ambiente.de;
siehe
hierzu
auch
die
ausführliche
Anmerkung
von
Welzel,
MMR
2001,
744–747,
sowie
(unter
Einbeziehung
der
Vorinstanz
sowie
der
Entscheidung
OLG
Dresden,
NJW-RR
2001,
829
–
kurt-biedenkopf.de)
die
Rechtsprechungsanalyse
von
Dittrich,
JurPC
Web-Dok.
161/2001.
745
BGH,
NJW
2004,
1793
=
GRUR
2004,
619
=
MMR
2004,
467
=
CR
2004,
531
–
kurt-biedenkopf.de.
746
Siehe
bereits
oben
S.
55
ff.
747
BGH,
NJW
2001,
3265
(3267)
–
ambiente.de,
m.w.N.
aus
der
eigenen
Rspr.
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