B.
Prüfungspflichten
und
Überwachungspflichten
155
III.
Konflikt
zwischen
§
7
II
1
TMG
und
der
Auferlegung
von
Prüfungspflichten
1.
Materiell-rechtliches
Problem
mit
vollstreckungsrechtlicher
Dimension
Die
materiell-rechtliche
Frage,
inwieweit
den
Diensteanbieter
trotz
§
7
II
1
TMG
Pflichten
zur
inhaltlichen
Überwachung
der
durch
ihn
verbreiteten
Informationen
treffen,
um
eine
Haftung
als
Störer
zu
ver-
meiden,
steht
und
fällt
mit
dem
Regelungsgehalt,
den
man
§
7
II
1
TMG
beimisst.
Darüber
hinaus
wiederholt
sich
das
skizzierte
materiell-
rechtliche
Problem
wegen
der
Zukunftsgerichtetheit
des
Unterlassungs-
anspruchs
noch
einmal
im
Vollstreckungsrecht.
Schließlich
stellt
sich
die
Frage,
auf
welcher
Ebene
die
Unsicherheiten
bei
der
Bestimmung
des
Tenors
(und
damit
der
Überwachungspflichten)
Niederschlag
fin-
den
sollen.
2.
Insbesondere:
Auswirkungen
auf
die
vorbeugende
Störerhaftung
Die
Frage
wird
insbesondere
bei
der
vorbeugenden
Störerhaftung
be-
deutsam.
Hier
fehlt
es
nämlich
bereits
an
einer
ersten
Verletzung,
die
als
„Muster“
für
eventuelle
Überwachungssuchläufe
dienen
könnte.
Die
Zulässigkeit
einer
vorbeugenden
Störerhaftung
setzt
also
voraus,
dass
auch
ohne
eine
konkrete
Erstverletzung
vom
Diensteanbieter
verlangt
werden
darf,
die
verbreiteten
Informationen
auf
bestimmte
Muster
zu
durchsuchen.
840
Die
Beantwortung
dieser
Frage
hängt
wiederum
von
der
Auslegung
des
§
7
II
1
TMG
ab.
Darüber
hinaus
sind
sodann
Krite-
rien
aufzustellen,
anhand
derer
sich
beurteilen
lässt,
wann
vom
Diensteanbieter
auch
ohne
Erstverletzung
eine
Überwachung
der
von
ihm
verbreiteten
Informationen
zuzumuten
ist.
3.
Lösungsmöglichkeiten
a)
Nichtanwendbarkeit
des
§
7
II
1
TMG
auf
Unterlassungsansprüche
Die
Befreiung
von
Überwachungspflichten
würde
dann
einer
vorbeu-
genden
Störerhaftung
nicht
im
Wege
stehen,
wenn
sich
die
Unanwend-
barkeit
der
Haftungsprivilegierungen
auf
Unterlassungsansprüche
auch
auf
§
7
II
1
TMG
erstrecken
würde.
Diese
Vorschrift
hat
zwar
ausweis-
lich
ihres
Regelungsgehaltes
ebenso
wie
die
§§
8–10
TMG
privilegieren-
840
Ablehnend
Spindler/Volkmann,
WRP
2003,
1
(14);
Rücker,
CR
2005,
347
(354);
Spindler,
MMR
2007,
511
(512);
Leible/Sosnitza,
NJW
2007,
3324
(3324).
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