176
Sechstes
Kapitel:
Haftung
der
Online-Auktionsplattformen
abrufs
im
Zusammenhang
mit
dem
konkreten
Nutzungsverhalten
des
einzelnen
Besuchers
der
Website.
Nach
dem
obligatorischen
Einloggen,
also
dem
Identifizieren
gegenüber
dem
Server
des
Betreibers,
findet
der
Informationsabruf
individualisiert
statt.
934
Dem
einzelnen
Nutzer
wer-
den
auf
ihn
und
sein
Nutzungsverhalten
zugeschnittene
Informationen
präsentiert.
935
Der
Grad
dieser
Individualisierung
ist
im
übrigen
deutlich
höher
als
bei
anderen
Websites,
die
–
mangels
redaktioneller
Gestaltung
zur
Meinungsbildung
–
ebenfalls
als
Teledienste
galten.
b)
Diensteanbieter
Der
Betreiber
der
Auktionsplattform
ist
auch
Diensteanbieter
im
Sinne
des
TDG.
936
Diensteanbieter
ist
nach
§
3
Nr.
1
TDG
jede
natürliche
oder
juristische
Person,
die
eigene
oder
fremde
Teledienste
zur
Nutzung
bereithält
oder
den
Zugang
zur
Nutzung
vermittelt.
Der
Betrieb
der
Auktionsplattform
stellt
das
Bereithalten
eines
Teledienstes
zur
Nut-
zung
(in
der
Form
eines
Abrufdienstes
937
,
§
3
Nr.
4
TDG)
dar.
c)
Anwendbarkeit
des
MDStV
Schließlich
soll
noch
kurz
auf
den
Mediendienstestaatsvertrag
einge-
gangen
werden.
Nach
§
2
IV
Nr.
3
TDG
war
das
Teledienstegesetz
(unter
anderem)
dann
nicht
anwendbar
auf
inhaltliche
Angebote
bei
Verteildiensten
und
Abrufdiensten,
wenn
und
soweit
die
redaktionelle
Gestaltung
zur
Meinungsbildung
für
die
Allgemeinheit
im
Vordergrund
des
fraglichen
Dienstes
stand.
Eine
Anwendbarkeit
des
MDStV
auf
Auktionsplattformen
war
dem-
nach
allenfalls
in
Sonderkonstellationen
denkbar,
wenn
und
soweit
namentlich
die
redaktionelle
Gestaltung
zur
Meinungsbildung
für
die
Allgemeinheit
den
prägenden
Charakter
der
Auktionsplattform
bzw.
des
fraglichen
Dienstes
einnahm.
Eine
solche
Gestaltung
war
in
Deutschland
allerdings
zu
keiner
Zeit
marktüblich.
934
Ebenso
Leible/Sosnitza,
WRP
2004,
592
(593).
935
Siehe
etwa
bei
eBay
die
Kategorie
„Mein
eBay“,
in
der
alle
auf
den
jeweiligen
Nutzer
bezogenen
Transaktionsdaten
(Käufe,
Verkäufe,
Bewertungen
usw.)
über-
sichtlich
geordnet
zum
Abruf
bereitgehalten
werden.
936
LG
Berlin,
MMR
2004,
195
(198);
LG
Köln,
CR
2001,
417;
LG
Potsdam,
CR
2003,
217
(218).
937
Leible/Sosnitza,
WRP
2004,
592
(593).
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